Zweifel an Milliardenklage gegen Porsche
10. Februar 2014Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart meldete am ersten Verhandlungstag des mit Spannung erwarteten Prozesses deutliche Zweifel an den Argumenten der Kläger an: "Wir sehen erhebliche Prozessrisiken für die Kläger", sagte Richterin Carola Wittig. Es gebe in der Klage diverse Problemfelder - so etwa, der Porsche-Holding den Vorsatz einer Schädigung nachzuweisen. "Das ist ein ganzer Parcours an Hindernissen, den es zu springen gilt."
Die rund zwei Dutzend amerikanischen Hedgefonds, darunter Branchengrößen wie Glenhill Capital und Viking, fordern von der Porsche-Holding 1,36 Milliarden Euro Schadensersatz. Porsche soll sie getäuscht haben, weil der Sportwagenbauer im Frühjahr 2008 die Übernahme des viel größeren Wolfsburger Konzerns plante, dies in Presseerklärungen aber bis Ende Oktober abstritt.
Riskante Kurswetten
Die Fonds hätten wegen der Dementis Kurswetten auf sinkende VW-Aktien abgeschlossen, argumentieren deren Anwälte. Sie hatten sich VW-Aktien geliehen und diese verkauft - mit dem Ziel, sie später billiger zurückzukaufen und die Differenz als Gewinn einzustreichen. Mit der Ankündigung Porsches am 26. Oktober 2008, eine Mehrheit von 75 Prozent an VW anzustreben, schnellte der VW-Kurs aber zeitweise auf mehr als 1000 Euro in die Höhe. Die Fonds mussten die Papiere extrem viel teurer kaufen, um ihre Leerverkäufe zu decken.
Richterin Wittig erklärte, eine Pressemitteilung könne eine Haftung wahrscheinlich nicht begründen. Auch der Porsche-Anwalt wies alle Vorwürfe der Kläger erneut zurück: "Das ist pure Spekulation und keine Darlegung eines Sachverhalts." Den Übernahmeplan habe es im Frühjahr 2008 noch nicht gegeben. Er forderte, die Fonds müssten alle einzeln nachweisen, dass Porsche sie zu einer fehlerhaften Anlageentscheidung verleitet habe.
Nächster Termin im März
Der Zivilprozess ist der erste große in einer Klageserie von insgesamt rund 100 institutionellen und privaten Investoren an bundesweit inzwischen vier Gerichten. Nächster Gerichtstermin ist am 17. März - dann könnte ein Urteil gesprochen oder weiter verhandelt werden.
ul/rb (rtr, dpa)