Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin
21. November 2016Das Amtsgericht im niedersächsischen Verden hat die 88-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Volksverhetzung verurteilt. Richter Christoph Neelsen folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Haverbecks Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.
Artikel in Zeitschrift "Stimme des Reiches"
Die bereits mehrfach vorbestrafte 88-Jährige hatte in mehreren Beiträgen in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift "Stimme des Reiches" den Holocaust geleugnet. In einem "offenen Brief", der 2014 in der Zeitschrift abgedruckt worden war, forderte sie den Zentralrat der Juden auf, forensische Beweise für die Vergasung von Juden mit Zyklon B in Auschwitz vorzulegen. Auch in Verden sprach Haverbeck in ihrem Schlusswort von einer "Auschwitz-Lüge" und betonte, das dortige Konzentrationslager sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen, wo keine Menschen vergast worden seien.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen
Pflichtverteidiger Wolfram Nahraht hatte zuvor in mehreren Anträgen eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Sie wurden jedoch vom Schöffengericht zurückgewiesen. Nahraht kritisierte in einer gut einstündigen Stellungnahme unter anderem, der gegen seine Mandantin angeführte Paragraf 130 des Strafgesetzbuches zur Volksverhetzung verstoße im Absatz 3 gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Weil es in der Vergangenheit bei Gerichtsterminen gegen Haverbeck mehrfach rechtsextreme Störungen gab, galten strenge Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gericht demonstrierten Anhänger des Weser-Aller-Bündnisses für Demokratie und Zivilcourage.
sti/uh (dpa, epd)