1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

AfD: Ein Fall für den Verfassungsschutz?

19. Januar 2017

Mit seiner Rede zum Holocaust-Gedenken hat der Thüringer AfD-Politiker Höcke für Entsetzen gesorgt. Jetzt wird der Ruf lauter, der Verfassungsschutz solle die rechtspopulistische Partei beobachten.

https://p.dw.com/p/2W5cy
Deutschland AfD rundsatzprogramm
Das Grundsatzprogramm der AfDBild: picture-alliance/dpa/D. Reinhardt

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sagte, der Rechtsstaat dürfe sich nicht an der Nase herumführen lassen. "Die AfD muss endlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden." Die AfD habe die NPD "als Sammelbecken für rechtsradikale Hetzer endgültig abgelöst", schrieb der Vizekanzler und Wirtschaftsminister auf Twitter. Für eine Beobachtung plädierte auch SPD-Vize Ralf Stegner. "Herr Höcke ist ein Rechtsextremer, der die AfD zur Nachfolgepartei der NPD machen will", sagte Stegner der Funke-Mediengruppe.

Den Verfassungsschutz brachte auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ins Spiel. "Der Verfassungsschutz muss ein scharfes Auge auf die AfD insgesamt und auf einzelne Personen aus der AfD haben", erklärte der CDU-Politiker in der "Rhein-Neckar-Zeitung". Wenn die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlägen, müsse schnell gehandelt werden.

"Denkmal der Schande"?

Höcke hatte am Dienstagabend offensichtlich mit Blick auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin in einer Rede in Dresden gesagt: "Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat." Deutschland befinde sich im Gemütszustand eines "total besiegten Volkes". In einem im Internet kursierenden Video sprach er zudem von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" und forderte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad".

Auf die anschließende Debatte reagierte Höcke mit Unverständnis und kritisierte gleichzeitig die Berichterstattung. Die Auslegung, dass er das Holocaustgedenken der Deutschen kritisiert habe, nannte er eine "bösartige und bewusst verleumdende Interpretation". Er habe mit seiner Äußerung den Holocaust, "also den von Deutschen verübten Völkermord an den Juden, als Schande für unser Volk bezeichnet", versicherte er.

In Thüringen prüft man schon

Der Verfassungsschutz in Deutschland sieht nach Angaben des Bundesinnenministeriums weiterhin keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei. "Die Verfassungsschutzbehörden prüfen anhand öffentlich verfügbarer Informationen fortlaufend, ob bei der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegen", teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Dies könne für die Gesamtpartei bisher nicht festgestellt werden. Der Sprecher ergänzte: "Es werden jedoch Einzelpersonen in der AfD beobachtet, wenn diese in anderen extremistischen Bereichen, zum Beispiel durch Bezüge zu rechtsextremistischen Organisationen, auffällig geworden sind." Dagegen will Thüringens Verfassungsschutz nun zumindest die Höcke-Rede unter die Lupe nehmen. "Wir prüfen die Rede und die Reaktionen darauf in der Partei", sagte Behördenchef Stephan Kramer der "Tageszeitung".

Die Kritik am Thüringer AfD-Chef hält weiter an. Nach Ansicht des Zentralrats der Juden in Deutschland hat die AfD "mit diesen antisemitischen und in höchstem Maße menschenfeindlichen Worten ihr wahres Gesicht" gezeigt. Die Evangelische Kirche in Deutschland erklärte, sie sei nicht zu offiziellen Gesprächen mit der AfD bereit. "Es gibt bestimmte Haltungen, die mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar sind", sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm in München. Dazu gehörten Rassismus und Antisemitismus. Es gebe "richtige Nazis" in der Partei, unterstrich er.

Kritik kam erneut auch aus der AfD selbst. Die Vize-Bundessprecherin Beatrix von Storch betonte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", Höcke schade der Partei. "Im Wahljahr 2017 muss sich jeder Einzelne fragen, ob er lieber seinem Ego dient oder unserer Partei und unserem Land."

kle/jj (dpa, afp, epd)