Wenn die Welt erbt
8. Juli 2006Sie sind meist alt, in der Regel recht groß und vor allem eines: "von außergewöhnlichem universellen Wert". So jedenfalls lautet das Hauptkriterium der UNESCO, wenn es um die Aufnahme in die Liste der Welterbestücke geht. Dabei unterscheidet sie zwischen "Weltkulturerbe" und "Weltnaturerbe". Denkmäler, wie Architektur-Werke, "Ensembles", wie Gebäudegruppen, oder "Stätten", wie "gemeinsame Werke von Natur und Mensch", können Weltkulturerbe werden. Der Aachener Dom zum Beispiel wurde 1978 als eines der großen Vorbilder religiöser Architektur zum Weltkulturerbe erklärt.
Zum "Weltnaturerbe" können Naturgebilde aus "physikalischen oder biologischen Erscheinungsformen und -gruppen", Lebensräume für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie wissenschaftlich interessante, erhaltenswerte oder einfach besonders schöne Naturstätten gekürt werden. Zum Beispiel die Fossilienlagerstätte Grube Messel bei Darmstadt: Sie gibt einen einzigartigen Aufschluss über die Evolution der Säugtiere und wurde deshalb 1995 Weltnaturerbe.
Wer bestimmt, was die Welt erbt?
Welterbenswertes im jeweiligen Land zu erfassen und zu bestimmen ist die Aufgabe jeden Staates, der das UNESCO-Welterbe-Übereinkommen unterzeichnet hat. UNESCO bedeutet "United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization", eine Organisation der Vereinten Nationen. Von den 191 Mitgliedsstaaten haben bislang 180 das Welterbe-Übereinkommen unterzeichnet.
Für die "Liste des Erbes der Welt" hat jeder Mitgliedsstaat ein Verzeichnis seiner Erbstücke zu erstellen, in der Lage und Bedeutung angegeben werden. Was von diesen Verzeichnissen in die Welt-Liste kommt, entscheidet das "Komitee für das Erbe der Welt". Dieses besteht aus Vertretern von 21 Vertragsstaaten, die auf einer Hauptversammlung während der Generalkonferenz gewählt werden. Die von jedem "Komitee-Staat" gestellten Vertreter sind Experten in Sachen Kultur- oder Naturerbe - meist Delegationen aus Politikern und Wissenschaftlern.
Der Status kann gefährdet sein
Vom 8. bis zum 16. Juli tagt das Komitee in der litauischen Hauptstadt Vilnius und berät dabei unter anderem über eine in Dresden geplante Brücke, die ästhetisch das Elbtal gefährdet; außerdem über die strittige Bebauung um den Kölner Dom und die Kandidatur von Regensburg, das seine Altstadt in der "Liste des Erbes der Welt" sehen möchte. Diese Liste hat ein offenes Ende und wird immer wieder aktualisiert.
Die Kriterien für ein Welterbe sind dabei unter anderem die Einzigartigkeit der schöpferischen Leistung, die Bedeutung für die Entwicklung der Menschheit oder die Beispielhaftigkeit für wichtige Abschnitte der Erdgeschichte. Die Radiostation Varberg in Süd-Schweden etwa ist das einzige überlebende Beispiel einer größeren Sendestation aus der vorelektronischen Zeit. Weitere, berühmtere Beispiele für Welterbstätten sind die Akropolis von Athen oder der Yellowstone Nationalpark in den USA.
Wie die jeweiligen Staaten ihre Verzeichnisse zusammenstellen, ist unterschiedlich. In Deutschland ist das vor allem eine Angelegenheit der Länder. Vorschläge, zum Beispiel von Kommunen, gehen an das Kultusministerium und werden bei der Kultusministerkonferenz besprochen.
Der Sinn des Welterbes
Die Vertragsstaaten verpflichten sich zum Erhalt der Welterbstätten, gleichzeitig aber auch dazu, sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das bedeutet Tourismus, vor allem auch zur Finanzierung des Erhalts. "Der Erhalt eines Welterbes kostet immer mehr als es einbringt", sagt der Historiker Hermann Schefers. Laut Dieter Offenhäußer, Pressesprecher der deutschen UNESCO, muss das Finanzierungsproblem jedoch im Vorfeld behandelt werden, denn: "Wer auf die Liste kommen will, muss auch einen Erhaltungsplan vorlegen." Viel Tourismus durch den Welterbe-Status sei natürlich eine zwiespältige Angelegenheit. Allerdings werde gerade deswegen auch meist auf sanften, nachhaltigen Tourismus geachtet.