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Weicht Deutschland das Folterverbot auf?

3. November 2011

Deutschland weicht das Folterverbot auf, warnt Amnesty International. Zur regelmäßigen Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Anti-Folter-Ausschuss in Genf legte die Menschenrechtsorganisation einen Bericht vor.

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Vermummte protestieren gegen Foltermethoden (Foto: ap)
Bild: AP
Eine Zeichung der Foltermethoden im Gefängnis Abu Ghraib (Foto: dpa)
Folter im Anti-Terror-Kampf wurde erstmals aus Abu Ghraib bekannt.Bild: picture-alliance/ dpa

Im Rahmen der Terrorbekämpfung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 weicht Deutschland die Antifolterkonvention der UN auf: durch Kooperation und Datenaustausch mit anderen Staaten, die die Festnahmen und Misshandlungen deutscher Staatsbürger im Ausland begünstigten. Diesen Vorwurf erheben Amnesty International (AI) und zwei weitere führende Menschenrechtsorganisationen in Berichten, die sie dem Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf vorgelegt haben. Auch die Befragungen inhaftierter Personen durch deutsche Beamte in ausländischen Gefängnissen, die nicht den durch die UN-Antifolterkonvention festgelegten Standards entsprechen, sind laut Bericht problematisch.

Der Ausschuss befasst sich im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Konvention mit der Lage in Deutschland. Das "Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" vom Dezember 1984 ist bislang von 146 Staaten unterzeichnet worden. Es ist völkerrechtlich verbindlich und neben den Genfer Konventionen, der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und dem Verbot des Völkermords die wichtigste Menschenrechtsnorm, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges international vereinbart wurde

Verhöre in Foltergefängnissen

Ein Gefangener hält seine Hände aus der Zelle (Foto: fotolia)
Amnesty: BKA-Beamte befragten Terrorverdächtigen in zweifelhaftem GefängnisBild: Fotolia/Lou Oates

In ihren Berichten an den Genfer Anti-Folter-Ausschuss der UN kritisieren Amnesty International, Human Rights Watch sowie das in Berlin ansässige Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) Deutschlands Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung mit Staaten, in denen nachweislich systematisch gefoltert wird. Darunter sind auch Usbekistan, Syrien und Pakistan. Dokumentiert wird unter anderem der Fall des Usbeken Scherali Asisow. Als Terrorverdächtiger im Verfahren gegen die sogenannte Sauerlandgruppe wurde Asisow im Jahr 2008 von Beamten des Bundeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft in einem Gefängnis in der usbekischen Hauptstadt Taschkent verhört - im Beisein von Geheimdienstlern des diktatorischen Regimes. Nach Erkenntnissen von Amnesty International wird in usbekischen Gefängnissen "systematisch" gefoltert.

Im November 2010 starb der 34jährige Asisow unter bis heute ungeklärten Umständen im Gefängnis. Amnesty International verlangt von Deutschland, alles zu tun, um die Umstände von Asisows Tod aufzuklären. Das ECCHR fordert darüber hinaus: "Deutsche Sicherheitsbeamte sollten Häftlinge in Ländern, die fürs Foltern berüchtigt sind, in Zukunft überhaupt nicht mehr befragen", erläutert ECCHR-Sprecher Andreas Schüller.

Aufklärung wird verhindert

Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sitzt im März 2008 in Berlin vor dem BND-Untersuchungsausschuss (Foto: dpa)
"Keine Verwicklung in Verschleppung und Folter" - Frank-Walter Steinmeier, ehemaliger Ausseminister vor dem BND-UntersuchungsausschussBild: picture-alliance/ dpa

Die drei Menschenrechtsorganisationen kritisieren zudem "die Informationsblockade durch die Bundesregierung". Aus diesem Grund konnte bis heute die Mitbeteiligung deutscher Ermittlungsbehörden, Geheimdienste und Regierungsstellen bei der Verschleppung, Inhaftierung, Befragung und Misshandlung terrorverdächtiger Personen durch den US-amerikanischen Geheimdienst CIA nicht aufgeklärt werden.

Dokumentiert wird auch der Fall des Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar, der kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von der CIA in ein syrisches Foltergefängnis verschleppt worden war. Wegen angeblicher Mitgliedschaft in der in Syrien verbotenen Muslimbruderschaft war er dann im Jahr 2007 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. "Die Aufklärung der Rolle Deutschlands in diesem Fall ist gescheitert, weil die Bundesregierung unter Berufung auf das übergeordnete staatliche Sicherheitsinteresse viele Informationen zurückgehalten hat", kritisiert die Völkerrechtsexpertin von Amnesty, Maria Scharlau.

Verfassungsurteil politisch folgenlos

Dasselbe gelte in den Fällen des deutschen Staatsbürgers Khaled El-Masri und des in Bremen ansässigen Türken Murat Kurnaz. Beide wurden ebenfalls von der CIA verschleppt, jahrelang inhaftiert und misshandelt. Auch sie wurden nach Angaben des Bundesnachrichtendienstes von Beamten des Dienstes verhört. Der deutsche Bundestag wollte die Fälle aufklären und setzte einen entsprechenden Untersuchungsausschuss ein. Wegen der Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung gelang die Aufklärung jedoch nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis im Sommer 2009 als verfassungswidrig verurteilt, was jedoch bis heute ohne politische Folgen blieb. Die Menschenrechtsorganisationen hoffen, dass das Antifolterkomitee der Vereinten Nationen nun noch mal Druck auf die Bundesregierung macht, zur Aufklärung beizutragen.

Autor: Andreas Zumach
Redaktion: Ulrike Mast-Kirschning