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Kein Geld mehr für die NPD

Carla Bleiker25. Februar 2013

Die NPD ist bekannt für rechtsextreme Parolen und Ausländerhass. Trotzdem bekam die Partei Geld durch die staatliche Parteienfinanzierung - bis ihr selber ein bürokratischer Fehler unterlief.

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NPD-Anhänger in Springerstiefeln stehen vor einem Wahlplakat der NPD (Foto: Kalaene Jens/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Zuwanderer sollen auf fliegenden Teppichen zurück in den Nahen Osten verschwinden, und die Lebensmittelskandale der jüngeren Vergangenheit wären nicht passiert, wenn Deutschland sich nicht mit anderen Ländern eingelassen hätte: Das sind nur zwei fragwürdige Aussagen der NPD, die Politiker und Wähler anderer Parteien den Kopf schütteln lassen. Aber trotz ihrer rechtsextremen Gesinnung hat die NPD bis vergangene Woche finanzielle Unterstützung vom Bundestag erhalten. 2011 waren es insgesamt rund 1,32 Millionen Euro.

Doch damit ist erstmal Schluss: Die Zahlung von 113.000 Euro, die der Partei noch aus dem vergangenen Jahr für Wahlkampfkosten zusteht, wurde gestoppt. Auch die Landesparlamente wurden vom Bundestag aufgefordert, ihre Zahlungen an die NPD einzufrieren. Hintergrund ist ein Verwaltungsfehler: Die Nationaldemokraten sollen unvollständige Angaben über ihre Finanzen gemacht haben, weigern sich aber die vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Strafe zu bezahlen.

Gleiches Recht für alle

Warum erhält eine rechtsextreme Partei in Deutschland Geld vom Staat, so lange sie ihre Bücher ordentlich führt? Die Regelung der staatlichen Parteienfinanzierung in Deutschland lässt die politische Gesinnung der Parteien außen vor. "Ganz am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik war es so, dass Gelder im Prinzip nach Belieben verteilt wurden", sagt Kai Arzheimer, Leiter des Instituts für Politikwissenschaften der Uni Mainz, der DW. Deshalb seien damals hauptsächlich die eigenen Parteien von der Bundesregierung mit Mitteln versorgt worden. "In der folgenden Entwicklung der Parteienfinanzierung kam man dann weg von solchen willkürlichen, politischen Zuweisungen."

Bleistifte in vier Farben (Foto: Fotolia/photocrew)
Egal welche Couleur: Geld für alleBild: Fotolia/photocrew

Inzwischen entscheidet der Bundestag nach streng objektiven Regeln, welche Gruppierungen Geld vom Staat bekommen. Um sich als Partei für die Unterstützung zu qualifizieren, muss man bei Wahlen auf Bundes-, Landes-, oder Europaebene kandidieren. Dort muss die Partei dann einen Mindestanteil von 0,5 Prozent der Stimmen erreichen. Ist diese Hürde geschafft, erhält die Partei 85 Cent für jede erzielte  Stimme; ab vier Millionen Stimmen sind es nur noch 70 Cent.

So erhalten auch kleine Parteien die Gelegenheit, auf der politischen Bühne mitzuspielen. Das gilt nicht nur für die NPD. Den Aufstieg der Grünen beispielsweise habe die Parteienfinanzierung möglich gemacht, sagt Arzheimer. "Das System soll politische Innovation ermöglichen, so dass Parteien unter Beweis stellen können, dass sie ernst zu nehmende Ziele haben und auch gewählt werden können", so der Politologe. 

NPD: "Torpedierung des Wahlkampfs"

Für die NPD gelten also die gleichen Regeln wie für alle anderen Parteien auch. Der Grund dafür, dass es für sie nun erst einmal gar kein staatliches Geld mehr gibt, liegt bei der Buchhaltung der "Nationaldemokraten". Um die Unterstützung vom Bundestag zu bekommen, muss jede Partei regelmäßig Bericht erstatten, wie viel Geld sie hat, und für was sie ihre staatlichen Mittel ausgibt. Dieser Bericht für das Jahr 2007 sei von der NPD fehlerhaft und unvollständig gewesen, sagte das Bundesverwaltungsgericht, und verurteilte die Partei im Dezember 2012 zu einer Zahlung von 1,27 Millionen Euro. Weil die NPD nicht bezahlt hat, wurden jetzt die Zahlungen an sie gestoppt.       

"Wir hatten das Szenario einkalkuliert, es hat uns nicht kalt erwischt", erklärt NPD-Sprecher Frank Franz der DW. Er bezeichnet den vollständigen Zahlungsstopp als eine "extreme Maßnahme" des Bundestags. "Wir sehen dieses harte Durchgreifen als Signal, dass wir beim Bundestagswahlkampf torpediert werden sollen", sagt Franz. "Es gäbe ja auch einen Ermessensspielraum."

Merkel für NPD-Verbotsverfahren

Der Zahlungsstopp kommt zwei Monate, nachdem die Innenminister der Bundesländer ein Verbotsverfahren gegen die NPD beschlossen haben. Zum zweiten Mal wollen sie versuchen, die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Der erste Versuch war 2003 gescheitert, weil Agenten des deutschen Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei tätig waren.

Aktenordner zum NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung (Foto: dpa)
Seit vielen Jahren Thema: Ein NPD-VerbotsantragBild: picture-alliance/dpa

Die Bundesregierung hatte den Antrag der Länder eigentlich unterstützen wollen, wird nun aber eventuell einen eigenen Verbotsantrag stellen. Grund dafür wären laut Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich rechtliche Gründe. Eine endgültige Entscheidung über sein Vorgehen hat das Bundeskabinett aber noch nicht getroffen. Bis Ende März wolle sich die Bundesregierung eine Meinung bilden, heißt es von Kanzlerin Angela Merkel. Nach Informationen der Zeitung "Tagesspiegel" will sie ihre Minister aber von einem eigenen Antrag überzeugen.