Die Nürnberger Gesetze
15. September 2010Am 10. September 1935 beginnt in Nürnberg der siebte Reichsparteitag der NSDAP. Die Partei von Adolf Hitler ist seit zwei Jahren an der Macht. Der Parteitag findet unter dem Motto "Reichsparteitag der Freiheit" statt, viel steht allerdings nicht auf dem Programm. Hitler vermisst einen Höhepunkt.
"Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes"
Zwei Tage später, am 12. September, hält Reichs-Ärzteführer Gerhard Wagner eine Rede, in der er überraschend ein neues Gesetz ankündigt, ein "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes". Adolf Hitler lässt für den 15. September eine außerordentliche Reichstagssitzung einberufen. Im Hintergrund gibt es weitere Gespräche. Schließlich gibt Hitler seinem Innenminister Wilhelm Frick den Auftrag, gesetzliche Regelungen auszuarbeiten. Ehen zwischen Ariern und Juden sollen verboten werden, genauso außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. Außerdem sollte es Juden verboten werden, deutsche Haushaltshilfen zu haben, die jünger als 45 Jahre sind.
Juden werden wichtige Rechte aberkannt
Sogenannte Rassereferenten werden sofort von Berlin nach Nürnberg beordert. Dort arbeiten sie mit hohen Ministerial-Beamten die Entwürfe aus, die sie Hitler schließlich am Abend des 14. September vorlegen. Ein zweites Gesetz, das "Reichsbürgergesetz", wird in anderthalb Stunden fertig gestellt. Dem stimmt Hitler am Morgen des 15. September zu: Reichsbürger sind demnach nur Staatsangehörige mit deutschem oder artverwandtem Blut. Nicht-Arier sind demnach zwar noch Staatsangehörige, nicht aber Reichsbürger, und verlieren damit wichtige Rechte. Juden und Deutsche sind damit gesetzlich getrennt.
Am Abend des 15. September 1935 kommt der Reichstag im Großen Saal des Nürnberger Kulturvereins zusammen. Nach Reden von Adolf Hitler und Reichsminister Hermann Göring werden die Nürnberger Gesetze einstimmig verabschiedet. Zwei Tage später treten das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" in Kraft, zusammen mit dem "Reichsflaggengesetz", das die Hakenkreuzflagge als Nationalflagge bestimmt.
Prozesse wegen "Rassenschande"
Die Gesetzestexte enthalten nur wenige Sätze und sind in vielen Belangen unklar. Zum Beispiel wird dort nicht festgelegt, wer nun als Jude gelten soll und wer nicht. Aber diese Definitionen werden nachgereicht. In der Folge wurden tausende Prozesse geführt, die sich mit der "Verunreinigung des deutschen Blutes" befassten. "Rassenschande" wurde der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden genannt. In den Prozessen wurden - wie im Gesetz vorgesehen - Zuchthaus-Strafen ausgesprochen, meist zwischen zwei und vier Jahren. Die Höchststrafe betrug 15 Jahre, aber es wurden auch mehrere Todesurteile vollstreckt.
Juristische Basis der Judenverfolgung
Die neuen Gesetze wurden als "endgültige Regelung der Judenfrage" dargestellt. Deshalb glaubten viele Juden, dies sei der Gipfel der Diskriminierung. Tatsächlich war es nur der Anfang. Immer mehr Zusatzverordnungen ergänzten in den kommenden Jahren die Nürnberger Gesetze von 1935. Schon zwei Jahre zuvor hatte es erste Berufsverbote für Juden in Deutschland gegeben, aber die Nürnberger Gesetze stellten die Diskriminierung und Verfolgung der Juden auf eine breite juristische Basis. Durch die Zusatzverordnungen wurde die Ausplünderung und Vernichtung der Juden in Deutschland gesetzlich legitimiert.
Autor: Klaus Jansen
Redaktion: Kay-Alexander Scholz