Von Z bis Hakenkreuz: verbotene Symbole
22. März 2023Das Zeigen von "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" ist in Deutschland verboten. Das regelt §86a des Strafgesetzbuches. Die Verbote gelten allerdings nicht, wenn die Verwendung der Kennzeichen "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient", zum Beispiel dieser Text.
Z-Symbol
Der jüngste Verbotsfall ist eigentlich eine Ausnahme, weil es hier nicht um eine vom Staat definierte "verfassungswidrige oder terroristische Organisation" geht: Ein russischstämmiger Deutscher muss 1500 Euro Strafe zahlen, weil er mit einem Z auf dem T-Shirt am Arbeitsplatz erschienen ist. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Gegen die Zahlung der Geldauflage sei das Verfahren eingestellt worden. Das Z-Symbol markiert russische Militärfahrzeuge in der Ukraine. Außerdem hat es sich in Russland als propagandistisches Zeichen der Unterstützung für den Angriffskrieg etabliert, etwa an Hausfassaden. Zwar gibt es laut der zuständigen Amtsrichterin noch keine obergerichtlichen Urteile zum Tragen des Z-Symbols, berichtet die FAZ, aber im Gerichtsbezirk Wiesbaden werde das Zurschaustellen des Z in der Öffentlichkeit als Straftat bewertet, weil es gemäß Strafrecht "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Hakenkreuz
Die meisten verbotenen Symbole in Deutschland stammen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Das Hakenkreuz ist sein wohl bekanntestes Erkennungszeichen, auch wenn das Hakenkreuz viel älter und keineswegs eine Erfindung der Nazis ist. Wie alle anderen Nazi-Symbole steht es für eine menschenverachtende, rassistische Ideologie, deren Zeichen in Deutschland normalerweise nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen. Ausnahmen gibt es, wie diese Hakenkreuze auf Armbinden von Uniformen aus der Zeit des Nationalsozialismus in einem Museum. Dann dient die Darstellung einem Bildungszweck oder der Aufklärung. Erlaubt ist es auch, wenn die Darstellung eindeutig Ablehnung symbolisiert, etwa ein durchgestrichenes Hakenkreuz.
Hitler-Kopfbild
Abbildungen von Adolf Hitlers waren in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus allgegenwärtig. Sie hingen zum Beispiel in jeder Amtsstube und waren auf Briefmarken und Münzen zu sehen. Sie waren Sinnbild für Hitlers Partei, die NSDAP, und des gesamten NS-Staates. Die Verbreitung des Kopfbildes Hitlers wie zum Beispiel auf dieser Tasse ist strafbar. Die Strafbarkeit hängt dabei nicht vom Nachweis einer mit der Verwendung verbundenen verfassungsfeindlichen Absicht ab.
SS-Rune
Die Schutzstaffel, abgekürzt SS, war das wichtigste Terror- und Unterdrückungsorgan des Nationalsozialismus. Die SS stand für beispiellose Kriegsverbrechen. Sie war maßgeblich am Betrieb der Konzentrationslager und am Holocaust beteiligt und wurde bei den Nürnberger Prozessen als verbrecherische Organisationsform eingestuft. Das SS-Zeichen, bestehend aus zwei sogenannten Siegrunen, wurde nach dem Krieg ebenso verboten wie andere Kennzeichen der SS wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen, Grußformen und Lieder. Das Doppel-S ist übrigens auch bei Autokennzeichen nicht erlaubt.
Hitlergruß
Auch eine Geste kann verboten sein. Das gilt für den Hitlergruß. Der mit flacher Hand schräg nach oben gestreckte Arm war der zur Zeit Adolf Hitlers übliche Gruß und Ausdruck des Personenkults um den Diktator. Dazu wurden meist die Worte "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gesprochen. Heute ist der Hitlergruß, der immer wieder von Neonazis verwendet wird, in Deutschland verboten. Eingeschränkt wird der Straftatbestand beispielsweise durch Verwendung in Dokumentarfilmen, Theaterstücken oder wenn die Distanzierung zur Naziherrschaft offenkundig und eindeutig ist. Allerdings verwenden Neonazis auch immer wieder leichte Abwandlungen des Hitlergrußes, um das Verbot zu umgehen. Doch für alle verbotenen Kennzeichen gilt: Ist die Abwandlung dem Original "zum Verwechseln ähnlich", wie es in §86a steht, gilt das Verbot auch dafür.
IS-Flagge
Islamistische Terrororganisationen wie Al-Kaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS) sind in Deutschland verboten. Das gilt auch für die IS-Flagge, oft auch schwarzes Banner genannt. Sie ist als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation seit 2014 verboten. Die Strafbarkeit der Verwendung der IS-Flagge wurde damals kritisiert, da ihr Inhalt ("Es gibt keinen Gott außer Gott"; "Mohammed ist der Prophet Gottes") als Glaubensbekenntnis vom Schutzbereich der Religionsfreiheit gedeckt sei. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin, das Verbot richte sich nicht gegen die islamische Symbolik allgemein, sondern gegen deren Verwendung durch den IS für verfassungswidrige Zwecke.
PKK-Flagge
Die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, wird in Deutschland und der gesamten EU als Terrororganisation eingestuft. So wie sie selbst verboten ist, so ist auch das Zeigen der PKK-Flagge in Deutschland untersagt. Trotzdem taucht sie bei Demonstrationen immer wieder auf.