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Politik

Verteidiger fordern für Zschäpe zehn Jahre Haft

26. April 2018

Für die Morde des NSU sei die 43-jährige Hauptangeklagte in dem Münchner Prozess nicht heranzuziehen, so die Anwälte. Die Bundesanwaltschaft hat dagegen eine lebenslange Haft für Zschäpe gefordert.

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Die Angeklagte Beate Zschäpe neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel im Oberlandesgericht München (Foto: picture-alliance/dpa/M. Schrader)
Beate Zschäpe neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel im Oberlandesgericht MünchenBild: picture-alliance/dpa/M. Schrader

Einer der Verteidiger, Hermann Borchert, gab  vor dem Oberlandesgericht München zu Protokoll, dass Zschäpe der schweren Brandstiftung sowie in mehreren Fällen der Beihilfe zum schweren Raub, zum versuchten schweren Raub und zur räuberischen Erpressung schuldig sei. Für die zehn Morde und zwei Bombenanschläge, die dem NSU angelastet werden, sei sie nicht zu verurteilen.

Borchert bildete die Strafmaßforderung aus verschiedenen Einzelstrafen. Für die Brandlegung und Sprengung des letzten Verstecks des Trios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe sei eine Strafe von sechs Jahren angemessen. Für alle weiteren Taten je drei Jahre. Daraus lasse sich eine tat- und schuldangemesene Freiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren bilden.

Ankläger: Lebenslang und Sicherungsverwahrung

Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen gefordert, Zschäpe auch als Mittäterin an den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen zu verurteilen. Die Karlsruher Ankläger fordern für sie eine lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine Sicherungsverwahrung.

Borchert und sein Co-Verteidiger Mathias Grasel sagten, für eine Sicherungsverwahrung gebe es keinen Anlass. Von Zschäpe seien keine Straftaten mehr zu erwarten.

Zschäpe sei kein gleichberechtigtes Gruppenmitglied gewesen. Die Morde und Anschläge seien allein von Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Zschäpe sei an keinem der Tatorte anwesend gewesen, habe nie eine Waffe abgefeuert und sei nicht in die Tatplanungen eingebunden gewesen. "Den nachvollziehbaren Wunsch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und für ihre abscheulichen Taten zu bestrafen, rechtfertigt es nicht, meine Mandantin als einzige Überlebende des sogenannten Trios für die Taten der beiden Verstorbenen verantwortlich zu machen", sagte Grasel. "Der Rechtsstaat wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlichen Täter nicht mehr belangt werden können."

Zeitpunkt des Urteils völlig offen

Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenen Banküberfall im November 2011 das Leben genommen. Mit dem Start der Verteidiger-Plädoyers ist das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gegangen. Nach Borchert und Grasel sollen die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort bekommen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, außerdem die Anwälte der insgesamt vier mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer. Wann es ein Urteil geben könnte, ist allerdings nach wie vor völlig offen. Würde das Gericht den Anwälten folgen, würde Zschäpe unter Anrechnung der rund fünfjährigen Untersuchungshaft und bei eventueller guter Führung relativ zeitig aus der Haft entlassen.

cgn/sti (afp, dpa)