Wird Polanski ausgeliefert?
25. Februar 2015Die US-Justiz versucht seit Längerem, dem polnisch-französischen Regisseur den Prozess zu machen. Durch einen Umzug nach Frankreich konnte sich Polanski schon Ende der Siebziger dem Zugriff der US-Behörden entziehen. Derzeit befindet er sich in Polen. Das Krakauer Gericht befasst sich nun mit dem neuen Auslieferungsantrag der USA. Polanski selbst soll im Laufe des Verfahrens, das auf Antrag seiner Anwälte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, vernommen werden. Ob die Entscheidung am heutigen Mittwoch fallen wird, ist noch unklar.
Dem 81-Jährigen wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Bereits damals hatte er sich zu der Tat bekannt, war kurz vor einer möglichen Verurteilung jedoch nach Frankreich geflüchtet.
Mehrere Auslieferungsanträge
Nach seiner Flucht mied Polanski stets die Vereinigten Staaten, um einer Festnahme zu entgehen. Seither versuchten die US-Behörden, Polanski in den Ländern, in denen er sich zeitweise aufhält, verhaften zu lassen. 2009 lehnte die Schweiz den Auslieferungsantrag ab.
In einer Stellungnahme hatte die polnische Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen Polanski bereits im Jahr 2010 als nach polnischem Recht verjährt bezeichnet. Als Polanski im Oktober 2014 zur Eröffnung des Jüdischen Museums nach Warschau reiste, stellten die US-Behörden den aktuellen Auslieferungsantrag.
Dreharbeiten in Warschau
Polanski, der 2003 einen Oscar für sein zur Nazi-Zeit spielendes Drama "Der Pianist" gewonnen hat, will im Juli in Warschau die Dreharbeiten für einen Film über die Dreyfus-Affäre beginnen. Der Regisseur hat seit einiger Zeit eine Wohnung in Krakau, wo er einen Teil seiner Kindheit und Jugend verbrachte.
Sollte das Krakauer Gericht den amerikanischen Auslieferungsantrag zurückweisen, ist diese Entscheidung endgültig. Im Falle einer Zulassung des Auslieferungsantrags könnte allein der polnische Justizminister Cezary Grabarczyk persönlich eine Auslieferung verweigern.
pj/ab (dpa, PAP)