Europäisches Asyl für Homosexuelle?
11. Juli 2013Flüchtlinge, die in den Herkunftsländern wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt werden, können womöglich bald auf EU-weites Asyl hoffen. Für solch einen Schutz plädierte die Generalanwältin Eleanor Sharpston vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Behörden müssten prüfen, ob die Betroffenen in ihren Heimatländern mit schweren Strafen oder anderer Verfolgung zu rechnen hätten.
Anlass für die Ausführungen Sharpstons ist der Fall von drei Homosexuellen aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In den drei Ländern drohen den Männern wegen ihrer sexuellen Orientierung schwere Strafen, zum Teil sogar lebenslange Haft. Die Männer kämpfen in den Niederlanden um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. Die Richter dort baten die Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten sich die obersten europäischen Richter an die Empfehlungen ihrer Gutachter.
In 38 Ländern Afrikas verboten
Das Verbot homosexueller Handlungen allein stelle allerdings noch keine Verfolgung dar, argumentierte Sharpston. Die Behörden müssten vielmehr die Schwere der den Lesben und Schwulen drohenden Strafen in Betracht ziehen. Von den Betroffenen könne zudem nicht erwartet werden, dass sie ihre sexuelle Orientierung verbergen. Das niederländische Innenministerium hatte hingegen argumentiert, die Betroffenen könnten sich in der Öffentlichkeit zurückhalten.
Schwule und Lesben müssen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen in vielen Ländern Afrikas mit Verfolgung rechnen. Nach Angaben von Amnesty International ist Homosexualität in 38 Staaten des Kontinents gesetzlich verboten.
sti/SC (afp, dpa)