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Rechte der Opposition reichen aus

3. Mai 2016

Ist die parlamentarische Opposition bei einer Großen Koalition zur Ohnmacht verdammt? Das Bundesverfassungsgericht sieht jedenfalls keinen Anlass, das Grundgesetz zu ändern.

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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Richter in Karlsruhe kommen der Forderung der Linken nicht entgegen. Über die bestehenden Möglichkeiten hinaus gebe es keinen Anspruch auf eigenständige parlamentarische Kontrollbefugnisse, so die Richter. Solch ein spezifisches Oppositionsfraktionsrecht enthalte das Grundgesetz nicht. Wenn die Opposition im Bundestag so klein ist, wie im Moment, sei das hinzunehmen. Ansonsten würde der Grundsatz der Gleichheit der Abgeordneten verletzt.

Die Linke zog vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um mehr Kontroll- und Mitwirkungsrechte einzufordern. Dies ist nach Ansicht der Oppositionspartei nötig, weil die Koalitionsabgeordneten von CDU und SPD Beschlüsse der Partei- und Koalitionsführungen mit ihrer übergroßen Mehrheit ohne große Debatten durchwinken können.

Hürde für aktuelle Opposition zu hoch

Das Grundgesetz sieht diese Gefahr auch und räumt deshalb der Opposition entsprechende Minderheitenrechte ein. Dazu zählt etwa die von Oppositionslagern häufig genutzte Einberufung von Untersuchungsausschüssen, die das Regierungshandeln kritisch unter die Lupe nehmen. Allerdings war die Ausübung dieser Rechte bis zu Beginn der laufenden Legislaturperiode an hohe Quoren gebunden. Mindestens 25 Prozent der Abgeordneten waren nötig, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss wie etwa zur NSU-Affäre zu beantragen.

Da Linke und Grüne mit 127 Abgeordneten aber nur rund 20 Prozent der Parlamentarier stellen, stärkte der Bundestag nach langen Kontroversen im April 2014 die Rechte der Opposition und änderte seine Geschäftsordnung. Seitdem reichen 120 Stimmen aus, um Untersuchungsausschüsse und Anhörungen durchzusetzen oder vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer sogenannten Subsidiaritätsklage gegen einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vorzugehen.

Gysi gibt sich weiter kämpferisch

Die große Koalition kam der Forderung der Linken aber nicht nach, auch das Quorum von 25 Prozent für den Antrag auf eine Normenkontrollklage in Karlsruhe abzusenken.

Dies sei kein Minderheitenrecht, hieß es zur Begründung. Mit einer Normenkontrollklage können Gesetze wie etwa das Luftsicherheitsgesetz zum Abschuss entführter Flugzeuge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden.

Gregor Gysi, früher Chef, jetzt Abgeordneter der Linken im Bundestag, gibt ein Interview beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Foto: dpa
Vertrat die Klage seiner Fraktion in Karlsruhe: Gregor Gysi, früher Chef, jetzt Abgeordneter der Linken im BundestagBild: picture-alliance/dpa/U.Deck

Der Linken-Abgeordnete Gregor Gysi sagte nach der Urteilsverkündung, seine Fraktion habe "nur scheinbar verloren". Das Urteil eröffne Oppositionsfraktionen nun die Möglichkeit, Gesetze auch über ein sogenanntes Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen zu lassen, weil der Bundestag verpflichtet sei, verfassungskonforme Gesetze zu erlassen. "Wir brauchen die Normenkontrollklage nicht", sagte Gysi.

Die SPD, im Bundestag Regierungsfraktion, begrüßte das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht festgestellt, dass es keine spezielle Bevorzugung der Oppositionsfraktionen geben könne, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht. "Nach dem Grundgesetz hat ein Viertel der Bundestagsabgeordneten das Recht, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage zu erheben. Dabei bleibt es und das ist auch richtig", erklärte Lambrecht.

djo/sc (afp, dpa)