Urteil im Berliner "Ehrenmord"-Prozess
13. April 2006Nach dem so genannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatin Sürücü hat das Berliner Landgericht einen ihrer Brüder zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Der zur Tatzeit 18-Jährige hat laut Urteil vom Donnerstag (12.4.2006) seine Schwester erschossen. Die beiden mitangeklagten älteren Brüder wurden freigesprochen. Ihnen konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.
Schuldig: Mord
Der jüngste Angeklagte sei des Mordes an seiner Schwester schuldig, entschieden die Richter am Donnerstag. Anders als die Staatsanwaltschaft hielten sie jedoch ein Mordkomplott aller drei Brüder nicht für erwiesen. Die Anklage war davon ausgegangen, dass die Männer im Alter zwischen 20 und 26 Jahren ihre Schwester getötet haben, weil sie den westlichen Lebensstil der Frau als Kränkung der Familienehre empfanden. Die 23-jährige Hatun Sürücü, die sich von ihrem türkischen Ehemann getrennt und ihren kleinen Sohn allein erzogen hatte, war am 7. Februar 2005 in Berlin-Tempelhof erschossen worden.
Dies sei ein ganz besonderer Mordfall gewesen, urteilten die Richter. Sürücü sei Opfer geworden, weil "sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt", sagte der Vorsitzende Richter Michael Degreif. Er sprach von einer "unfassbaren Dimension". Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die beiden älteren Brüder jeweils lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes gefordert. Einer der Männer habe die Waffe besorgt, der andere durch Anwesenheit am Tatort moralischen Beistand geleistet, begründete der Ankläger sein Plädoyer. Gegen den Todesschützen hatte er eine Jugendstrafe von neun Jahren und acht Monaten gefordert. Zu Beginn des Prozesses hatte der jüngste Bruder die Schüsse auf seine Schwester gestanden, sich zugleich aber als Alleintäter bezeichnet. Seine Brüder wiesen jegliche Vorwürfe zurück und distanzierten sich von der Tat. Sie kommen nun nach fast 14 Monaten Untersuchungshaft frei. (sams)