UN-Sicherheitsrat drängt Libyen
16. Juni 2012Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drückte seine "große Besorgnis" über die Festnahme aus und unterstrich, dass Libyen rechtlich jener UN-Resolution unterstehe, die es dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlaube, mögliche Kriegsverbrechen in dem nordafrikanischen Land zu untersuchen. "Die libyschen Behörden auf allen Ebenen sind aufgerufen, auf die Freilassung der IStGH-Mitarbeiter hinzuarbeiten", heißt es in der Erklärung des Rates weiter.
Das IStGH-Team war in der vergangenen Woche in der westlibyschen Stadt Al-Sintan von einer Miliz festgenommen worden. Es hatte dort den gefangen gehaltenen Sohn des im vergangenen Oktober von Aufständischen getöteten Diktators Muammar al-Gaddafi, Seif al-Islam besucht. Der IStGH hat gegen al-Islam einen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des blutigen Bürgerkriegs vor dem Sturz seines Vaters ausgestellt und fordert seine Auslieferung für ein Verfahren am Sitz des Strafgerichtshofs in Den Haag. Die libysche Regierung will al-Islam, der lange als möglicher Nachfolger seines Vaters galt, dagegen selbst den Prozess machen.
Pflichtverteidigerin des Gaddafi-Sohns inhaftiert
Zu den Festgenommenen gehört neben IStGH-Mitarbeitern aus dem Libanon, Russland und Spanien auch die australische Anwältin Melinda Taylor. Sie ist vom Gerichtshof zur Pflichtverteidigerin al-Islams bestellt worden. Die libyschen Behörden werfen Taylor Spionage und "Kommunikation mit dem Feind" vor.
Bei einem Treffen mit dem Gaddafi-Sohn soll Taylor einen Stift mit einer integrierten Kamera und einen verschlüsselten Brief von al-Islams früherem Vertrauten Mohammed Ismail dabei gehabt haben. Ismail ist einer der meistgesuchten Männer Libyens.
Nach Angaben des Gerichts in Den Haag sind die vier Mitarbeiter "bei guter Gesundheit" und werden "gut behandelt". Dies hätten die Festgenommenen einer Delegation des IStGH bei einem kurzen Treffen in Al-Sintan berichtet.
Seit 2002 verfolgt der Internationale Strafgerichtshof Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das "Weltstrafgericht" wird immer dann zuständig, wenn diese Verbrechen nicht auf nationaler Ebene geahndet werden können.
wl/gri (dpa, dapd, afp, rtr)