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UN-Recht statt Unrecht

Helle Jeppesen
5. Dezember 2016

Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit und das Recht auf Nahrung, Bildung und Arbeit sind das Fundament der Menschenrechte. Vor 50 Jahren wurden der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt verabschiedet.

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Kenia Kinder mit einem Solarbackpack
Im Sozialpakt verankert: Das Recht auf Bildung. (Foto: Schulkinder in Kenia)Bild: DW

Es war ein Meilenstein der Geschichte, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 16. Dezember 1966 die beiden Menschenrechtspakte verabschiedete.  Der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte", auch Zivilpakt genannt, und der "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", auch "Sozialpakt" genannt, machten aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte internationale, rechtsverbindliche Standards.

Während die westlichen Länder vor allem die bürgerlichen Rechte durchsetzen wollten – Rechte wie Religions- und Redefreiheit, Versammlungsfreiheit und demokratische Grundsätze – waren es vor allem die sozialen Rechte, die im damaligen Ostblock im Zentrum standen: Das Recht auf Arbeit, Gesundheit und Bildung. Zudem waren seit Ende des Zweiten Weltkrieges noch viele neue Länder in die UN aufgenommen worden. Länder, die ehemals Kolonien waren und vor allem ihr Recht auf selbstbestimmte Entwicklung durchsetzen wollten. Es dauerte insgesamt mehr als 15 Jahre, bis zwei konsensfähige Konventionen ausgehandelt waren.

Es gab jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Konventionen. Während der Zivilpakt über die bürgerlich-politischen Rechte für einen recht bescheidenen Preis zu haben war, waren die sozialen Rechte mit hohen gesellschaftlichen Kosten und Investitionen verbunden. Bis heute sind die Rechte, vor allem aus dem Sozialpakt, rein völkerrechtlicher Natur. Die Vertragsstaaten bekennen sich zwar zu den ideellen Rechtspflichten; es sind jedoch nur wenige Staaten, die einem individuellen Klagerecht zugestimmt haben.

Die beiden Konventionen – Zivil- und Sozialpakt – wurden nach langen Verhandlungen  im Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Erst zehn Jahre später, als genügend Staaten die Konventionen ratifiziert hatten, konnten sie in Kraft treten. Seitdem sind Zusatzprotokolle zu den beiden Konventionen verabschiedet worden, die allerdings nur für die Staaten verbindlich sind, die auch die Protokolle ratifiziert haben.