1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Uli Hoeneß aus Haft entlassen

29. Februar 2016

Uli Hoeneß ist kein Häftling mehr. Exakt nach der Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wurde der 64-Jährige vorzeitig entlassen, wie das bayerische Justizministerium mitteilte.

https://p.dw.com/p/1I3sq
Deutschland Uli Hoeneß vorzeitige Haftentlassung
Bild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Vorzeitige Haftentlassung: Die restliche Strafe für den wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der einstige Präsident des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern verließ das Gefängnis. Sein Sohn Florian bestätigte, sein Vater sei bereits zu Hause. Das sagte er wartenden Journalisten vor dem Hoeneß-Anwesen im oberbayerischen Bad Wiessee am Tegernsee. Er werde sein Haus am ersten Tag nach der Haftentlassung nicht verlassen, ergänzte Florian Hoeneß. Hoeneß war 21 Monate in Haft, davon die längste Zeit als Freigänger.

Die Medien bleiben außen vor

Der 64-Jährige hatte die zur Landsberger Haftanstalt gehörende Außenstelle Rothenfeld nahe dem Starnberger See nicht auf dem üblichen Weg verlassen. Hoeneß und die Justizbehörden wollten den Schritt in die Freiheit ohne Medienandrang vollziehen, hieß es.

Hoeneß war am 13. März 2014 wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro vom Münchner Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 trat er seine Strafe im Gefängnis von Landsberg am Lech an. Bereits Anfang 2015 wurde er Freigänger. Seitdem arbeitete er tagsüber in der Jugendabteilung des FC Bayern, dessen Präsident er bis zu seiner Verurteilung war. Die meisten Wochenenden verbrachte er in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee, weil ihm Urlaub zustand.

Paragraf 57 macht es möglich

Hoeneß kam jetzt aufgrund der sogenannten Halbstrafenregelung bereits nach 21 Monaten Gefängnis frei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte der Zeit. Die Bewährungszeit wurde im Fall von Hoeneß auf drei Jahre festgelegt. Er darf sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen.

Hoeneß dürfte als freier Mann erst einmal Urlaub machen und die Öffentlichkeit vorerst meiden, hieß es aus seiner Umgebung. Am 13. März hat der Ex-Präsident des FC Bayern dann seinen wahrscheinlich ersten öffentlichen Auftritt: In Mönchengladbach will er die Laudatio auf Trainer-Urgestein Jupp Heynckes halten. Der frühere Bayern-Trainer erhält den Ehrenring seiner Heimatkommune für "seine herausragenden Verdienste um die sportliche Bedeutung der Stadt" - er hatte sich Hoeneß als Laudator gewünscht.

Bald wieder an vorderster Front?

Angeblich erst Mitte des Jahres will Hoeneß dann seine Entscheidung bekanntgeben, ob er beim FC Bayern wieder an vorderster Front mitmischt. Die Präsidentenwahl findet im November statt, eine Ämterteilung mit dem amtierenden Präsidenten Karl Hopfner gilt als Variante. Hoeneß würde dann den FC Bayern als Präsident führen und Hopfner weiter den Posten als Aufsichtsratsvorsitzender behalten. Hopfner hatte mehrfach betont, dass er nicht gegen Hoeneß um das Präsidentenamt kandidieren werde.

Viele Bayern-Anhänger haben noch die Worte von Hoeneß bei der letzten Mitgliederversammlung vor seiner Inhaftierung im Mai 2014 im Ohr: "Und dann, wenn ich zurück bin, werde ich mich nicht zur Ruhe setzen", hatte der Fußballmanager damals gesagt und hinzugefügt: "Das war's noch nicht!"

haz/stu/kle (dpa)