Türkei nimmt im Fall Deniz Yücel Stellung
28. November 2017Um Mitternacht wäre die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gesetzte Frist abgelaufen. Nach mehreren Fristverlängerungen hat nun der EGMR die Stellungnahme der Türkei zur Beschwerde des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel erhalten, sagte eine Sprecherin des Straßburger Gerichts. Zu dem Inhalt machte der Gerichtshof keine Angaben. Zunächst werde YüCels Anwalt darüber informiert, hieß es.
Mehrere Fristverlängerungen
Im Fall Yücel sollte die Türkei unter anderem begründen, wieso seine Untersuchungshaft seit nunmehr sieben Monaten andauert. Laut Artikel 5 der Menschenrechtskonvention soll eine Untersuchungshaft auf eine "vernünftige Dauer" beschränkt werden. Außerdem soll Ankara zu dem Vorwurf Yücels Stellung nehmen, dass seine Kritik an der türkischen Regierung der eigentliche Grund für seine Inhaftierung ist. Gemäß der üblichen Prozedur bat der Gerichtshof die türkische Regierung Anfang Juli um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Ursprünglich sollte die türkische Regierung bereits Ende Oktober zu den Vorwürfen des Journalisten Stellung nehmen. Auf Antrag Ankaras verlängerte der Gerichtshof die Frist zwei Mal.
Türkei in Erklärungsnot
Ankaras Stellungnahme muss den Regularien des Gerichts zufolge nach ihrem Eingang an den Kläger sowie an die Drittparteien in dem Verfahren weitergeleitet werden. Drittparteien im Fall Yücel sind die deutsche Bundesregierung, der Autorenverband PEN International und zehn weitere Nichtregierungsorganisationen, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Meinungsfreiheit sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates. Der EGMR ist dem Europarat angegliedert.
Yücel wurde am 14. Februar festgenommen, nachdem er sich bei der Polizei in Istanbul gemeldet hatte, um Fragen der Ermittler zu beantworten. Am 27. März wurde er nach Angaben des Straßburger Gerichtshofs vom Staatsanwalt zu einigen Artikeln vernommen, die er für "Die Welt" geschrieben hatte. Am gleichen Tag ordnete ein Richter seine Untersuchungshaft an. Im Haftbefehl werden ihm Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen.
Verstoß gegen Pressefreiheit
Mehrere Anträge des 44-Jährigen auf Freilassung wurden abgewiesen, zuletzt Ende März vom türkischen Verfassungsgericht. Daraufhin wandte sich der Journalist an den Gerichtshof für Menschenrechte. Er wirft der Türkei unter anderem Verstöße gegen sein Recht auf Freiheit und gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit vor.
Yücel fordert von der türkischen Justiz einen fairen und schnellen Prozess. In einem Interview der Berliner Zeitung "taz" äußerte er vor rund zwei Wochen zugleich die Hoffnung, dass der Gerichtshof für Menschenrechte rasch über seine Beschwerde entscheiden werde. Das Straßburger Gericht hatte angekündigt, die Beschwerden mehrerer in der Türkei inhaftierter Journalisten würden vorrangig behandelt. Dennoch ist einem Sprecher zufolge erst in einigen Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen.
sam/se (AFP,dpa, epd)