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Türkei: Klausel soll Visafreiheit beschränken

17. April 2016

Die geplante Visafreiheit für die Türkei soll einem Bericht zufolge nicht unbeschränkt gelten. Eine "Suspendierungsklausel" soll ermöglichen, dass die Reisefreiheit bei Verstößen schnell wieder aufgehoben werden kann.

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Türkische Flagge neben EU-Flagge (Foto: picture-alliance/dpa/C. Petit Tesson)
Bild: picture-alliance/dpa/C. Petit Tesson

Im Gegensatz zur bisherigen Praxis bei der Aufhebung der Visumspflicht für Drittstaaten plane die EU im Fall der Türkei ein außerordentliches Visaliberalisierungs-Abkommen. Das berichtet die "Welt am Sonntag". "Dieses Abkommen würde eine sogenannte Suspendierungsklausel enthalten, die dann aktiviert wird, wenn die Türkei sich nicht an die zuvor festgelegten Vereinbarungen wie die ordnungsgemäße Rücknahme von Flüchtlingen aus Griechenland, einen ausreichenden Schutz für bedürftige Flüchtlinge oder die Einhaltung von Menschenrechten halten sollte", hieß es nach Angaben der Zeitung aus EU-Diplomatenkreisen.

Demnach würde die neue Klausel dazu führen, dass die Visafreiheit für die Türkei auch relativ schnell wieder aufgehoben werden könnte. Dem Bericht zufolge sind ähnliche Vorbehalte auch für die Abkommen zur Visaliberalisierung mit dem Kosovo, Georgien und der Ukraine geplant.

Noch keine endgültige Entscheidung

Eine endgültige Entscheidung über die Pläne sei noch nicht gefallen, sie werde aber in Kürze erwartet. Das Thema soll auch am Rande des Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg am kommenden Donnerstag beraten werden.

Die Abschaffung der Visapflicht für Türken bei Reisen in den Schengen-Raum ist Teil des EU-Türkei-Pakts zur Eindämmung des Flüchtlingsandrangs in die EU. In dem Abkommen verpflichtete sich die Türkei, alle Flüchtlinge zurückzunehmen, die seit dem 20. März illegal nach Griechenland gelangt sind. Im Gegenzug nimmt die EU für jeden zurückgenommenen Flüchtling einen Syrer aus einem türkischen Auffanglager legal auf.

rk/fab (afp, dpa)