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EU-Kommission hält an Sonderklagerechten fest

13. Januar 2015

Die Online-Umfrage der EU zeigt: Zahlreiche Bürger sind gegen Sonderklagerechte für Konzerne innerhalb des Freihandelsabkommens mit den USA. Die EU-Kommission hält dennoch an ihren Plänen fest.

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Bauerndemonstrationen gegen EU-Gipfel in Brüssel 19.12.2014
Bild: Reuters/Pascal Rossignol

Rund 150.000 Bürger, Organisationen, Verbände und Firmen haben online zum umstrittenen Investitionsschutz im Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) ihre Meinung abgegeben. Unter den Bürgern herrsche "äußerste Skepsis" hinsichtlich der Sonderklagerechte, räumte nun EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ein.

Beim Investorenschutz in TTIP, den sogenannten ISDS-Klauseln (Investor-State Dispute Settlement), geht es um den Schutz von Investoren im jeweils anderen Land oder Wirtschaftsraum. Sie sollen zum Beispiel vor ungerechter Enteignung geschützt werden. Die Investorenschutzklauseln werden normalerweise von nicht-staatlichen Schiedsgerichten angewandt. Kritiker urteilen, dass Konzerne damit unter Umgehung normaler Gerichte gegen staatliches Handeln vorgehen können. So könne das Gemeinwohl den Firmeninteressen geopfert und die Demokratie ausgehöhlt werden.

Gestaltungsspielraum von Regierungen erhalten

Trotz der Proteste hält Malmström vorerst weiter an Sonderklagerechten fest - die Ergebnisse der Online-Umfrage sind nicht bindend. Über die ISDS-Klauseln im Freihandelsabkommen sei noch nicht abschließend entschieden, so die Kommissarin. Die EU-Staaten hätten im Verhandlungsmandat jedoch ausdrücklich und einstimmig solche Sonderklagerechte gewünscht, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Sie wolle nun ausloten, wie sich der Gestaltungsspielraum von Regierungen trotz etwaiger ISDS-Klauseln erhalten lasse.

Audioslideshow EU-Kommissare in 2014 bis 2019 Cecilia Malmström
EU-Handelskommissarin MalmströmBild: Getty Images/AFP/T. Charlier

Die deutsche Bundesregierung hat die EU-Kommission aufgefordert, aus der verbreiteten Kritik an den Investitionsschutzregeln Konsequenzen zu ziehen. Die Kommission solle auf Basis der Ergebnisse der von ihr organisierten Online-Umfrage einen Vorschlag zum Investitionsschutz vorlegen, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel selbst hatte wiederholt erklärt, er könne sich ein solches Abkommen auch ohne solche Schutzregeln vorstellen.

Reformen geplant

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der das Freihandelsabkommen befürwortet, erklärte: "Die EU-Kommission sollte die Kritik ernst nehmen und die Verhandlungen dazu nutzen, den Investitionsschutz umfassend zu modernisieren." BDI-Präsident Ulrich Grillo warnte aber davor, das umstrittene Thema aus dem Abkommen ganz zu streichen. "Investitionsschutzverträge sind unverzichtbar für die weltweit aktive deutsche Wirtschaft", erklärte er.

Tatsächlich will auch die EU-Kommission das System reformieren. So könnten Schwächen der bereits bestehenden Investitionsschutzabkommen revidiert werden, bekräftigte die Behörde. Künftig will die Kommission die Schiedsgerichte transparenter machen und an klarere Regeln binden. So soll verhindert werden, dass sich Firmen willkürlich an die Schiedsstellen wenden, um ihre Interessen durchzudrücken. Zudem sollen unterlegene Investoren die Verfahrenskosten zahlen. Auch sollen die Richter genauer ausgewählt werden.

Den Kritikern genügt das nicht. "Die einzig ernstzunehmende Konsequenz, die die Kommission aus der regen Beteiligung an der Konsultation ziehen kann, ist es, auf ISDS vollständig zu verzichten", erklärte das Bündnis "TTIP unfairhandelbar".

hmf/bea (afp, epd, rtr)