Terrorverdächtiger Tunesier darf bleiben
26. Juli 2017Der terrorverdächtige Tunesier soll einen weiteren Anschlag für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in Deutschland vorbereitet haben. Das Frankfurter Verwaltungsgericht untersagte die Abschiebung des Mannes nach Tunesien dennoch. Der Mann habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es gab damit einem Eilantrag des Tunesiers statt, nachdem sein Antrag auf Asyl vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge als unbegründet abgelehnt worden war. Die Entscheidung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte zwar, das Land habe "großes Interesse" an der Rückführung des Tunesiers in seine Heimat. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte allerdings von den tunesischen Regierung verlangt, dass sie ihren völkerrechtlich verbindlichen Verzicht auf die Todesstrafe erklärt, sollte der Mann den tunesischen Behörden überstellt werden. Dies sei nicht geschehen und die Auflagen für eine Abschiebung seien somit nicht erfüllt, erklärte das Gericht.
Der Tunesier, der 2003 mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen war, wurde im August 2016 erstmals in Frankfurt festgenommen. Er gilt als Mittäter bei dem Terroranschlag auf das Bardo-Museum in Tunis, bei dem im März 2015 mehr als 20 Touristen getötet wurden. Der IS bekannte sich zu dem Attentat. Weil die tunesischen Behörden noch fehlende Unterlagen nicht übersandten, wurde der Verdächtige aus der Auslieferungshaft entlassen und von da an rund um die Uhr überwacht. Bei einer Anti-Terror-Razzia im Februar wurde er erneut festgenommen worden. Den Behörden zufolge habe der Mann für den IS einen Anschlag vorbereitet, konkrete Pläne dafür habe es nach Ermittlerangaben aber nicht gegeben.
jv/ww (dpa, afp)