Zuma droht Korruptionsprozess
13. Oktober 2017Ein Berufungsgericht hat entschieden: Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren gegen den 75-Jährigen Präsidenten Jacob Zuma wieder aufnehmen. Damit bestätigte das Oberste Gericht Südafrikas ein Urteil vom vergangenen Jahr, das die Einstellung eines Korruptionsverfahrens gegen Zuma 2009 zurückgewiesen hatte. Damals wurde das Verfahren aus unklaren Gründen eingestellt. Die Opposition klagte jedoch gegen die Einstellung - und bekam nun Recht. Jetzt ist es möglich, dass das alte Verfahren wieder aufgenommen wird.
Die mehr als 700 Vorwürfe der Korruption und Geldwäsche hängen mit einem milliardenschweren Waffengeschäft von 1999 zusammen. Zuma und andere Regierungsmitglieder stehen unter Verdacht, bei dem Deal mit fünf europäischen Rüstungsunternehmen Schmiergelder entgegengenommen zu haben. Seit Jahren werden dem 75-Jährigen Korruption, Vetternwirtschaft und Machtmissbrauch vorgeworfen. Jüngst ging es dabei vor allem um seine Beziehungen zu der einflussreichen indischstämmigen Industriellenfamilie Gupta.
Unschuldsbekundungen versus Rücktrittsforderungen
Zuma selbst beteuert indes seine Unschuld. Die Entscheidung des Berufungsgerichts sei enttäuschend, allerdings sei sie erwartet worden, teilte sein Büro mit. Ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erhebt, ist Medienberichten zufolge offen.
Wegen Zumas Verstrickungen in politische und finanzielle Skandale gingen in jüngster Zeit immer wieder Südafrikaner auf die Straße und forderten seinen Rücktritt. Zumas zweite Amtszeit endet 2019. Südafrikas Wirtschaft stagniert derzeit, die Arbeitslosenquote liegt bei knapp 28 Prozent.
vk/ww (afpd, dpa, epd)