Südafrika: Kein Rückzug von Weltstrafgericht
22. Februar 2017Der Oberste Gerichtshof in Pretoria hat Südafrikas angekündigten Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) für ungültig erklärt. Die Entscheidung, binnen eines Jahres die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht zu beenden, verstoße gegen die Verfassung.
Die Regierung von Präsident Jacob Zuma hätte für den Beschluss die Zustimmung des Parlaments einholen müssen, erklärten die Richter. Daher müsse der Schritt rückgängig gemacht werden. Aktivisten und Oppositionsparteien hatten sich an die Justiz gewandt, um Südafrikas Abkehr vom IStGH zu stoppen. Planmäßig wäre der im Oktober erklärte Austritt ein Jahr später wirksam geworden.
"Austritt bleibt weiter unser Ziel"
Justizminister Michael Masutha erklärte in einer ersten Stellungnahme, Ziel sei es weiterhin, das internationale Strafgericht zu verlassen. Da die Regierung im Parlament über eine komfortable Mehrheit verfügt, könnte sie dort die benötigte Zustimmung einholen.
Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung nicht greift. Seine rechtliche Grundlage ist das Römische Statut, das 2002 in Kraft trat.
Freies Geleit für Staatschef des Sudan
Unter dem Anti-Apartheid-Kämpfer und späteren Präsidenten Nelson Mandela gehörte die Regionalmacht Südafrika zu den entschiedensten IStGH-Befürwortern auf dem Kontinent. Ganz anders argumentiert die jetzige Regierung unter Präsident Zuma: Die Verpflichtungen gegenüber dem Gericht im niederländischen Den Haag widersprächen Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität gewähren, heißt es.
2015 hatte sich die Regierung geweigert, den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir bei einem Gipfeltreffen in Johannesburg wie gefordert festzunehmen.
Viele afrikanische Länder kritisieren zudem, der Gerichtshof mache bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess. Burundi hat ebenfalls seinen Rückzug vom IStGH erklärt. Auch Namibia und Kenia schließen einen solchen Schritt nicht aus. Das westafrikanische Gambia hatte unter Langzeitpräsident Yahya Jammeh im vergangenen Jahr seinen Austritt angekündigt. Der neue Präsident Adama Barrow will dies jedoch rückgängig machen. IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda stammt selbst aus Gambia.
jj/kle (dpa, afp, kna)