Stichwort Verfassungsschutz: die Ordnung verteidigen
19. November 2014"Wir sind ein Dienstleister für Demokratie." So umschreibt Hans-Georg Maaßen, der jetzige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die Aufgabe seiner Behörde. Genauer gesagt, soll der Verfassungsschutz Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Ordnung Deutschlands abwehren.
Diese Angriffe können zum Beispiel von rechts- oder linksextremistischer Seite, von islamistischen Gruppen oder terroristischen Vereinigungen ausgehen. Die Gefahr kann aus dem In- oder Ausland, durch Sprengstoff- genauso wie durch Cyberangriffe kommen, die möglichen Opfer können Personen ebenso sein wie Wirtschaftsunternehmen oder Versorgungsbetriebe. Wo immer die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes solche Gefährdungen vermuten, gehen sie den Urhebern auf die Spur und versuchen, die Gefahr abzuwenden.
Keine politische Polizei
Dabei ist das Amt für Verfassungsschutz mit Hauptsitz in Köln nur einer von drei Nachrichtendiensten auf Bundesebene. Die anderen beiden sind der Bundesnachrichtendienst und das Amt für den Militärischen Abschirmdienst. Und neben dem Bund haben auch die 16 Bundesländer jeweils eigene Landesämter für Verfassungsschutz. Ganz wichtig bei der Gründung des BfV 1950 war, dass das Amt keine polizeilichen Aufgaben bekam. Die Alliierten, denen das BfV bis 1955 unterstand, wollten keine politische Polizei, wie sie die Nationalsozialisten mit der Geheimen Staatspolizei, der Gestapo, eingerichtet hatten. Das hat allerdings nicht verhindert, dass ehemalige Gestapo-Leute später beim Amt für Verfassungsschutz arbeiteten. 2009 hat der damalige BfV-Präsident Heinz Fromm eine Kommission mit der Aufarbeitung der eigenen behördlichen Vergangenheitsbewältigung beauftragt.
Wie auch die anderen beiden Nachrichtendienste untersteht das BfV der Kontrolle des Bundestages. Das Amt für Verfassungsschutz berichtet dem Innenminister über die aktuelle Gefährdungslage. Aber auch die Öffentlichkeit wird durch die jährlichen Verfassungsschutzberichte über die aktuelle Gefahrenlage aufgeklärt.
Begrenzte Datenüberwachung erlaubt
Zu den Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, gehören zum Beispiel die rechtsextreme NPD, das Terrornetzwerk Al-Kaida, aber auch Scientology, weil das BfV sie alle als verfassungsfeindlich oder terroristisch einschätzt. Um an seine Informationen heranzukommen, schleust der Verfassungsschutz mitunter Informanten in die beobachteten Gruppen ein. Ihm stehen aber auch begrenzte nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung.
So darf der Verfassungsschutz heimliche Bild- und Tonaufnahmen machen oder Fernmeldedaten wie Telefongespräche oder den E-mail-Verkehr von verdächtigen Personen überwachen, das alles jedoch in genau festgelegten gesetzlichen Grenzen. Dagegen ist strittig, ob der Verfassungsschutz Online-Durchsuchungen durchführen darf. Die Behörde schweigt zu der Frage, inwieweit sie das tut.