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Kinderrechtskonvention

19. November 2007

Die UN-Konvention über die Kinderrechte gilt als Meilenstein im internationalen Recht. Sie wurde am 20. November 1989 von der UN-Vollversammlung in New York einstimmig angenommen und ist völkerrechtlich verbindlich.

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Ein kleiner Junge wäscht an einem Fluss in Laos Zinn aus (Archiv), Foto: dpa
Rund 220 Millionen Kinderweltweit müssen arbeitenBild: dpa

Grundgedanke der Konvention ist, dass Kinder mit eigenen Rechten geboren werden. Sie müssen ernst genommen und respektiert werden. Insbesondere ist das Recht von Jungen und Mädchen auf Gleichheit, Gesundheitsversorgung und Bildung festgeschrieben. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Kinder vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen und ihnen das Recht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren.

Am 20. September 1990 trat das "internationale Grundgesetz" für Jungen und Mädchen bis 18 Jahre in Kraft. Bis auf die USA und Somalia haben alle 191 Staaten der Welt die Konvention ratifiziert. Mehr als 20 Länder haben nach UN-Angaben die Kinderrechtsbestimmungen in ihre Verfassungen aufgenommen.

Vorbehalte gegen die Konvention

Dennoch sterben immer noch jedes Jahr knapp zehn Millionen Kinder, bevor sie fünf Jahre alt werden. 218 Millionen Kinder zwischen fünf und 18 Jahren müssen arbeiten. Rund 100 Millionen Jungen und Mädchen weltweit gehen nicht zur Schule.

Deutschland machte bei der Ratifizierung der Konvention 1992 Vorbehalte geltend, unter anderem in Bezug auf das Ausländerrecht. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird kein besonderes Schutzrecht zuerkannt. Flüchtlingskinder ab 16 Jahren werden im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF fordert Deutschland auf, die Vorbehalte zurückzunehmen und Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. (ina)