Bund der Steinwerfer
5. Juni 2007Die Bezeichnung "Schwarzer Block" entstand während der Anti-Atomkraftbewegung und in der Hausbesetzerszene Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts.
5500 gewaltbereite Anhänger gibt es allein in Deutschland. Von dieser Zahl geht zumindest der Verfassungsschutzbericht 2006 aus. Die schwarz gekleideten Vermummten treten immer dann auf, wenn es darum geht, die Staatsgewalt herauszufordern und gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei und anderen Sicherheitskräften zu provozieren.
Protest gegen das "Schweinesystem"
Ohne festes ideologisches Konzept, definieren sich diese autonomen Gruppen über ihre diffuse Anti-Haltung gegenüber Staat und Gesellschaft, ihre Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und linksextreme Politikinhalte. In der Ideologie der Autonomen ist der Staat das "Schweinesystem“ und die Polizei dessen Vertreter. Äußerliches Merkmal der meist im Schutz von angemeldeten, friedlichen Demonstrationen auftretenden Randalierer ist ihre Maskierung und schwarze Kluft.
Ihre Wurzeln hat die Bewegung in der italienischen Arbeiterautonomie der 1960er Jahre. Typischerweise reisen diese so genannten "Autonomen" zu medienwirksamen Großereignissen wie G8-Gipfeln auch aus den Nachbarländern an. Dann bilden die meist jugendlichen Störenfriede aus Skandinavien, Griechenland, Italien und anderen Ländern Europas vor Ort eine internationale "Koalition der Steinewerfer".
Von den nach den Ausschreitungen in Rostock vorübergehend festgenommenen Mitgliedern des "Schwarzen Blocks" waren 20 Prozent Ausländer.
Unorganisiert und illegal
Ihre Befehlsstrukturen bilden die Radikalen meist spontan. Deshalb bieten sie den staatlichen Sicherheitsbehörden im Vorfeld nur wenig Angriffsfläche. Zu den Methoden der Auseinandersetzung gehören Steinwürfe, das Anzünden von Fahrzeugen, der Barrikadenbau und manchmal auch Plünderungen.
Psychologen sehen in dem Katz-und-Maus-Spiel der Vermummten mit der Polizei auch als Form der jugendlichen Identitätsbildung. Durch ihre Eskalation ursprünglich friedlicher Proteste erlangten sie einen Grad von gesellschaftlicher Aufmerksamkeit, der ihnen ansonsten verwehrt bleibe.
Wenn Mitglieder des "Schwarzen Blocks" von der Polizei festgenommen werden, drohen ihnen zumeist Anklagen wegen Landfriedensbruch oder Körperverletzung. Außerdem verstoßen sie in Deutschland gegen das Vermummungsverbot. Seit 1985 ist es im Versammlungsrecht verankert.