Parlament der Nationen
24. September 2007In der UN-Vollversammlung gilt das Prinzip: Ein Staat – eine Stimme. Liechtenstein hat demnach genauso viel Gewicht wie China, zumindest theoretisch. Denn China ist ständiges Mitglied in einem anderen Haupt-Gremium der UN, dem Sicherheitsrat. Und der kann etwas, was die Generalversammlung nicht kann: Bindende Beschlüsse fassen. Die Resolutionen und Beschlüsse der Generalversammlung dagegen haben lediglich empfehlenden Charakter.
Sicherheitsrat hat Vorrang
Um Resolutionen zu verabschieden, genügt meistens die einfache Mehrheit. Nur wenn es um weit reichende Fragen wie die internationale Sicherheit oder die Besetzung von anderen UN-Gremien geht, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Vollversammlung kann sich mit allen wichtigen globalen Fragen beschäftigen: Internationale Zusammenarbeit in der Kultur, Umwelt, der Wirtschaft, Völkerrecht, Wahrung der Menschenrechte, internationale Sicherheit, Abrüstung.
Mit einer Ausnahme: Beschäftigt sich der UN-Sicherheitsrat gerade damit, ist das Thema tabu. Es sei denn - das ist die Ausnahme von der Ausnahme - der Sicherheitsrat ist handlungsunfähig, weil ständige Mitglieder eine Entscheidung blockieren. Dann kann die Vollversammlung das strittige Thema zum Gegenstand einer Notstandssondersitzung machen.
Unterstützung durch Unterorganisationen
Die Vollversammlung wählt unter anderem den UN-Generalsekretär und die Richter am Internationalen Gerichtshof und sie billigt Friedenseinsätze. Außerdem verabschiedet sie den Haushalt der UN. In diesen Fällen sind die Entscheidungen bindend.
Die Generalversammlung kann internationale Konferenzen zu bestimmten Problemen einberufen und sie kann auch Spezialorgane gründen, wie das Kinderhilfswerk UNICEF, das Umweltprogramm UNEP und das Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Diese Organe können dann autonom handeln.
Zusätzlich gibt es noch ein gutes Dutzend Organisationen, mit denen die Generalversammlung besondere Abkommen der Zusammenarbeit geschlossen hat, wie etwa die Weltgesundheitsorganisation WHO. Diese sollen die Generalversammlung beraten und unterstützen.