Sprach- und Wissenstest für einen deutschen Pass
5. Mai 2006Die Innenminister der Länder haben sich bei der umstrittenen Einbürgerungsregelung auf einen einstimmigen Kompromiss geeinigt. Wie der bayerische Innenminister Günther Beckstein am Freitag (5.5.2006) in Garmisch-Partenkirchen erklärte, umfasst der von allen Ländern mitgetragene Kompromiss einen einheitlichen Deutsch-Sprachtest und verpflichtende Einbürgerungskurse mit einer abschließenden Prüfung. Die Form dieser Abschlussprüfung bleibe jedoch den Ländern überlassen, sagte Beckstein, der auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Prüfung ist Pflicht
Einen bundesweit einheitlichen Wissenstest nach dem Vorbild von Hessen und Baden-Württemberg wird es damit nicht geben. Stattdessen soll das Nürnberger Bundesamt für Migration einheitliche Standards entwickeln, die Bestandteil der Abschlussprüfung sein sollen. Die Prüfung könne in schriftlicher, mündlicher oder anderer Form, etwa als Rollenspiel, stattfinden, sagte Beckstein. "Ein reiner Absitztest reicht nicht aus", betonte der CSU-Politiker.
Selber zahlen
Auch können die Länder regional entscheiden, ob die Überreichung der Staatsbürgerschaft mit einem Eid auf die Verfassung oder mit einem feierlichen Bekenntnis des Neubürgers verbunden wird. Die Einbürgerungswilligen sollen die Kurse in der Regel selbst finanzieren.
Härtere Grenzen bei der Rechtstreue
Zudem soll bei der Prüfung der Rechtstreue bundesweit eine verschärfte Grenze gelten, dass künftig in der Regel bereits bei einer Geldstrafe von 90 statt bisher 180 Tagessätzen der Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft verloren geht. "Ausnahmen sind möglich, insbesondere bei Fahrlässigkeitstraftaten, aber wir wollen keine Kriminellen einbürgern", betonte Beckstein. Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner begrüßte den Kompromiss im Namen der SPD: "Ich bin sehr zufrieden." (kap)