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Sperrzaun vor Gericht

Ina Rottscheidt9. Dezember 2003

Nach wirkungslos verhallten Verurteilungen der israelischen Sperranlage hat die UN nun beschlossen, dass der Internationale Strafgerichtshof über das weitere Schicksal des Zaunes entscheiden soll.

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Israelische Absperrung: Terroristen sollen draußen bleibenBild: AP

Es könne nicht angehen, "dass ein Staat, der seine Bürger vor wilden Tieren schützt, vor Gericht gestellt werden soll", verurteilte der israelische Finanzminister Benjamin Netanjahu die Resolution der UN-Vollversammlung. Auf Initiative der arabischen Staaten hatte diese am Montag (8.12.2003) den Streit um die israelischen Sperranlagen an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag weitergereicht. Dort soll nun geprüft werden, ob der Bau des Sicherheitszaunes gegen das Völkerrecht verstößt. Insgesamt 90 Staaten stimmten für diese Resolution, unter den acht Gegenstimmen waren die USA und Israel. In deren Begründung hieß es, die Resolution werde den Gerichtshof "politisieren" und die Bemühungen um einen Frieden im Nahen Osten behindern. Die arabischen Staaten sahen hingegen in der Einschaltung des Gerichtshofs den einzigen Weg, den Bau der Sperranlage zu stoppen.

Zynische Ausnutzung oder Sieg der Gerechtigkeit?

Israel verurteilte die Entscheidung der UN am Dienstag als "zynische Ausnutzung" der Versammlung, um den "Interessen von Terror-Sympathisanten zu dienen", während die palästinensische Autonomiebehörde den Beschluss einen "Sieg der Gerechtigkeit" nannte. Fraglich bleibt allerdings, wie aus UN-Kreisen verlautete, ob sich der Internationale Gerichtshof tatsächlich für die Sperranlagen zuständig fühlt und den Antrag auf Erstellung von Rechtsgutachten annimmt. Darüber hinaus wäre die Voraussetzung für ein ordentliches Verfahren ohnehin, dass beide Streitparteien den Gerichtshof anrufen. Dazu ist Israel jedoch keineswegs bereit.

Israel bleibt hart

Mit dem rund 150 Kilometer langen System von Zäunen, Mauern, Stacheldraht und Gräben will Israel nach eigenen Angaben das Eindringen palästinensischer Selbstmordattentäter verhindern. Zu weiten Teilen ragt er jedoch in palästinensisches Gebiet hinein, zahlreiche Bauern verloren ihr Land und empfinden die Anlage daher de facto als Enteignung. Bereits Ende Oktober 2003 hatte die UN-Vollversammlung mit großer Mehrheit – darunter auch Deutschland - die Sperranlagen verurteilt, da der Verlauf der Sperranlage von der 1949 festgelegten Waffenstillstandslinie abweiche. Dem geforderten Baustopp sei die israelische Regierung jedoch nicht nachgekommen, wie UN-Generalsekretär Kofi Annan Ende November feststellte. Ursprünglich hatten die Palästinenser versucht, eine Verurteilung im Sicherheitsrat zu erreichen, die USA hatten jedoch ihr Veto eingelegt.

Das israelische Kabinett will nun den Verlauf der Sperranlage auf Antrag von Justizminister Josef Lapid bei der nächsten Sitzung am Sonntag (14.12.2003) erneut prüfen. Lapid erklärte, die bisher geplante Route sei zu lang, zu teuer, werde von den USA nicht akzeptiert und bringe die Welt gegen Israel auf. Am Montagabend sagte Scharon, er werde einseitige Maßnahmen vorschlagen, wenn sich zeige, dass die Palästinenser nicht zur Zerschlagung der terroristischen Organisationen und zu echten Verhandlungen bereit seien. Er wolle seine Pläne in den kommenden Wochen vorstellen.