Seehofer vor Ausweisung von Sami A. informiert
16. Juli 2018Die Informationen über die Planungen "lagen auch dem Minister" vor, sagte eine Sprecherin Seehofers in Berlin. Am Wochenende hatte das Ministerium bereits erklärt, der "Hausleitung" sei aufgrund von Informationen der Bundespolizei vorab bekannt gewesen, dass es Planungen für eine Rückführung am vergangenen Freitag gegeben habe. Eine Mitverantwortung des Ressortchefs Horst Seehofer bestreitet das Ministerium allerdings: Ein Drängen oder gar eine Einflussnahme habe es nicht gegeben, so die Sprecherin.
Der Abschiebetag Freitag sei nur einer von mehreren möglichen Terminen gewesen. Auch habe man nicht sicher vorhersagen können, ob der Flug stattfinden würde, da die Entscheidungszuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liege.
Schwarzer Peter zwischen Bund und NRW
Beamte der Bundespolizei hatten den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden bei der Abschiebung am Freitag nach Tunesien begleitet. Die Bundespolizei hatte die umstrittene Abschiebung des Gefährders Sami A. schon vier Tage vorher organisiert. Das bestätigte das Bundespolizeipräsidium in Potsdam.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitagabend einen Beschluss zur Rückholung gefasst, da die Abschiebung "grob rechtswidrig" verlaufen sei - das Gericht hatte am Vortag ein Abschiebeverbot bestätigt.
Die tunesische Justiz machte allerdings am Wochenende deutlich, dass sie die Zuständigkeit für Sami A. für sich reklamiert. "Dieser Fall betrifft die Justiz Tunesiens", sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft.
Laschet veteidigt Abschiebung
Zuvor hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet sich in die Debatte um die Abschiebung des Gefährders Sami A. eingeschaltet: "Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, das hat die Landesregierung gemacht", sagte er. "Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät", sagte Laschet zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt. "Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist." Das Oberverwaltungsgericht prüfe den Fall nun. Der Fall könnte sich juristisch noch lange Hinziehen.
Bundesjustizministerin Katharina Barley ist anderer Meinung. Sie twitterte: "Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes Rechtsstaates." schrieb sie, ohne den Namen Sami A. zu nennen. "Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates", sagte sie später. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar, so die SPD-Politikerin weiter.
Zugleich verteidigte die Justizministerin die rechtlichen Möglichkeiten für von der Abschiebung bedrohte Menschen: "Es gehört zum Fundament unseres Rechtsstaates, sich gegen staatliche Entscheidungen zur Wehr setzen zu können."
Auch Grünen-Chef Robert Habeck warnte vor einer Beschädigung des Rechtsstaats: "Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen", sagte Habeck der "Süddeutschen Zeitung". Dagegen meinte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, der Fall Sami A. zeige in erschreckender Weise auf, "wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben".
"Unglaublicher Skandal"
Der tunesische Anwalt des Abgeschobenen forderte derweil die sofortige Rückführung seines Mandanten nach Deutschland zu dessen vier Kindern. Sami A. hätte nie nach Tunesien gebracht werden dürfen, sagte Seif Eddine Makhlouf der "Bild"-Zeitung. Er sprach von "einem unglaublichen Skandal", der in Deutschland passiert sei.
"Es gibt nichts, weshalb mein Mandant in Deutschland verurteilt wurde", so der Anwalt weiter. Wenn Sami A. tatsächlich Bin Ladens Bodyguard gewesen wäre, "hätten die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen".
Aus Sicht seiner deutschen Anwältin muss A. im tunesischen Gefängnis Gewalt befürchten. "Ich habe von anderen Abgeschobenen gehört, dass sie in den 48 Stunden ohne Anwalt geschlagen wurden", sagte Seda Basay-Yildiz. Nach einer tunesischen Vorschrift hat ein Anwalt spätestens nach zwei Tagen das Recht, seinen Mandanten zu sprechen. Insgesamt dürfe der abgeschobene Sami A. nach dem Recht des Landes bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen, sagte Basay-Yildiz. Derzeit habe sie keinen Kontakt zu ihm.
rb/cgn/jj (dpa, afp)