Schweizer sagen "Ja" zur PID
14. Juni 2015Mit dem "Ja" zur Verfassungsänderung könnten genetische Untersuchungen an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, in der Schweiz künftig in großem Umfang erlaubt werden. Alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, sollen demnach auf die PID zurückgreifen können. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, "um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben", wie es in der Vorlage heißt.
Gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind ausschließen
Mit der PID legen Ärzte fest, welchen Embryo sie nach der künstlichen Zeugung in den Mutterleib verpflanzen. Indem nur ein lebenskräftiger Embryo übertragen wird, sollen genetisch bedingte schwere Krankheiten bei den Kindern selbst sowie gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind vermieden werden. Umstritten war in den Parlamentsberatungen die Anzahl der Embryonen, die in einem Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen.
Bei der Beratung des Gesetzes einigte man sich auf eine Obergrenze von zwölf; derzeit dürfen maximal drei entwickelt werden. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird das Gesetz zur PID zunächst veröffentlicht und kann dann per Referendum wieder angefochten werden.
Gegner kündigen Anti-PID-Referendum an
Und genau diesen Schritt kündigte bereits die Evangelische Volkspartei an. Sie will ein Referendum gegen das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz erzwingen. Kommt das Referendum zustande, können die Stimmberechtigten dann direkt über das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz abstimmen. Konservative Kräfte rund um das "Komitee Nein zur PID" hatten eine großangelegte Kampagne gegen die Untersuchung der Embryonen gestartet. Die PID führe zu einer Selektion des Erbgutes und erhöhe den Druck auf Behinderte, die als "nicht lebenswerte" Menschen gelten könnten. Auch die katholische Schweizer Bischofskonferenz lehnte die PID ab.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund sprach sich hingegen nicht kategorisch gegen die PID aus. Der Kirchenbund verlangte jedoch "klare und strikte rechtliche Regelungen", die vorgelegten Bestimmungen reichten nicht aus.
PID in Deutschland nur in Ausnahmen
Mit der Entscheidung schließen die Schweizer bei der Fortpflanzungsmedizin zu den meisten europäischen Staaten auf, fast alle Länder des Kontinents erlauben die PID in bestimmten Fällen.
In Deutschland ist die PID nur dann erlaubt, wenn ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung zu erwarten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
Klares Nein zur Erbschaftssteuer
In dem Referendum stimmten die Schweizer außerdem über eine nationale Erbschaftssteuer ab. Diese verfehlte klar die Mehrheit. Laut Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.Bern lehnten mehr als 70 Prozent der Eidgenossen eine solche Steuer ab.
Die Initiatoren aus dem Kreis von Sozialdemokraten und Gewerkschaften wollten eine einheitliche Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent auf vererbte Vermögen von mindestens zwei Millionen Franken (1,9 Millionen Euro) einführen. Die Steuer sollte jährlich rund drei Milliarden Franken in die Kassen spülen. Wirtschaft und bürgerliche Parteien sahen dagegen große Probleme für die Vererbung von Unternehmen.
cw/sti (epd, kna, dpa, www.bmg.bund.de)