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Versicherungsschutz für Manager

10. August 2011

Je größer und finanzkräftiger ein Unternehmen wird, desto mehr suchen seine Vorstände und Aufsichtsräte oftmals Schutz bei so genannten D&O-Versicherungen. Schließlich können Fehler im Management teuer werden.

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Manager greift mit Laptop im Wasser schwimmend einen Rettungsring (Foto: fotolia)
Bild: fotolia/Gina Sanders

Manager sind auch nur Menschen. Und daher können auch sie Fehlentscheidungen treffen. Und die wiederum können Unternehmen Millionen oder Milliarden kosten. Es gibt dafür zahlreiche Beispiele, die in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit gefunden haben. Der Korruptionsskandal beim Technologieunternehmen Siemens gehört beispielsweise dazu, wie auch die Insolvenz des Handels- und Touristikkonzerns Arcandor, früher Karstadt-Quelle. Derart große Konzerne, aber auch zahlreiche mittelständische Unternehmen haben sich gegen gravierende Fehler ihrer Spitzenkräfte abgesichert - und zwar mit einer "Directors- and Officers-Versicherung", kurz D&O genannt.

Kleinigkeiten können teuer werden

Fachanwalt in Sachen Versicherungsrecht, Mark Wilhelm (Foto: Wilhelm)
Fachanwalt in Sachen Versicherungsrecht, Mark WilhelmBild: Wilhelm

Es sind jedoch nicht immer spektakuläre Fehlentscheidungen, die Manager in die Bredouille bringen. Häufig seien es "klassische Unterlassungen", sagt Mark Wilhelm, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf. Nur 20 Prozent aller Managementfehler basierten beispielsweise auf falschen Kalkulationen oder Geschäftsabschlüssen, schätzt er. In 80 Prozent der Fälle hätten die Spitzenkräfte einfach etwas übersehen, Regeln oder Vereinbarungen außer Acht gelassen.

Wilhelm nannte als Beispiel die Absicherung eines Währungsgeschäftes: "Ein Manager macht Währungsabsicherungsgeschäfte. In hausinternen Regelungen ist aber festgeschrieben, dass er darüber nur bis 2,5 Millionen Euro alleine entscheiden darf, ab 2,5 Millionen nur zu zweit. Plötzlich muss aber die Währung mit fünf Millionen abgesichert werden. Tut er das allein, weil er an die Vereinbarung nicht mehr denkt, dann hat er seine Kompetenz überschritten." Er habe damit gegen die Unternehmensvereinbarung verstoßen und könne haftbar gemacht werden.

Immer mehr Firmen verklagen ihr Führungspersonal

Die Kosten für eine D&O-Police beginnen bei rund 600 Euro – und können in die Millionen gehen, sagt Marcel Roeder von Aon. Das Unternehmen ist der weltweit führende Versicherungsmakler. Viele Faktoren sind nach Roeders Angaben für eine Absicherung bedeutend, beispielsweise, wie groß ein Unternehmen ist oder auch welche Risiken mit seinen Geschäften verbunden sind. Alle Kriterien kämen auf den Prüfstand, bevor eine Versicherung vermittelt werde. "Häufig erleben wir, dass die bisherigen Policen nicht ausreichen. Dann konzipieren wir auf der Basis der uns vorliegenden Informationen ein neues Konzept, das den individuellen Deckungsanforderungen am Besten gerecht wird."

Marcel Roeder, Leiter der D&O-Abteilung bei Aon in Deutschland (Foto: Aon)
Marcel Roeder, Leiter der D&O-Abteilung bei Aon in DeutschlandBild: Aon Holding Hamburg

Aon verzeichnet einen starken Anstieg der Schäden, was die Managerhaftpflicht anbelangt. Während es 2007 noch 134 Fälle weltweit waren, stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 445 Fälle. Auch die Zahl der betroffenen Länder mit D&O-Schäden hat sich deutlich erhöht: mit 60 Ländern waren es 2010 doppelt so viele. Immer mehr Unternehmen verklagten ihr Führungspersonal, sagt Roeder: "Stichwort Bayern LB, Stichwort MAN, Stichwort Arcandor, all das sind Fälle, die teilweise die Milliardengrenzen überschreiten oder auch alle im dreistelligen Millionenbereich liegen. Ich will jetzt nicht bestätigen, dass das alles versicherte D&O-Schäden sind, aber wir sehen schon einen Zusammenhang mit der D&O-Versicherung, da naturgemäß solche Summen von den Personen, die betroffen sind, nicht zu tragen sein werden."

Strengere Haftungsregeln nicht notwendig

Während der Finanzkrise riefen zahlreiche Politiker nach einer strengeren Managerhaftung in Deutschland. Das allerdings hält der Düsseldorfer Fachanwalt Mark Wilhelm für reinen Populismus. In Deutschland seien die gesetzlichen Bestimmungen streng genug: "Für jeden Fehler, den der Manager macht, der fahrlässig ist und der unter Umständen später einmal zu einem Schaden führt, kann ein Manager in Anspruch genommen werden." Das hänge nicht davon ab, so Wilhelm weiter, ob die Führungskraft in einem DAX-Konzern oder in einer kleinen GmbH tätig sei. Die Haftungsregeln gelten für jeden Manager: "Und das ist in Deutschland durchaus unangenehm. Das gibt es auch weltweit so scharf kaum noch."

Fügt ein Manager seinem Unternehmen vorsätzlich einen Schaden zu, dann nutzt allerdings eine D&O-Versicherung auch nichts. Aber der Vorsatz muss ihm dann erst einmal nachgewiesen werden.

Autorin: Monika Lohmüller
Redaktion: Henrik Böhme