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Die Schlussplädoyers in Boston

6. April 2015

Zwei Jahre nach dem verheerenden Anschlag beim Boston-Marathon geht der Prozess gegen Dschochar Zarnajew auf die Zielgerade. Dem 21-Jährigen tschetschenischer Abstammung droht die Todesstrafe.

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Zeichnung des Angeklagten Dschochar Zarnajew (Foto: "Reuters/Jane Collins".
Der Angeklagte Dschochar Zarnajew aus der Feder eines GerichtszeichnersBild: Reuters/Jane Collins

Im Prozess um den Anschlag auf den Bostoner Marathonlauf hat die Staatsanwaltschaft den überlebenden mutmaßlichen Attentäter Dschochar Zarnajew in ihrem Schlussplädoyer als islamistischen Terroristen dargestellt. "Er wollte dieses Land terrorisieren. Er wollte Amerika bestrafen", sagte Staatsanwalt Aloke Chakravarty in der US-Ostküstenstadt. Dschochar Zarnajew und sein älterer Bruder Tamerlan hätten sich als "Mudschaheddin" gefühlt, die ihren Kampf nach Boston getragen hätten.

"Am Ende hat er getan, was Terroristen tun"

Bei dem Bombenanschlag am 15. April 2013 waren drei Menschen getötet und mehr als 260 Menschen verletzt worden. Auf seiner Flucht soll das Bruderpaar zudem einen Polizisten erschossen haben. Es war der schwersten Terroranschlag in den USA seit dem 11. September 2001. Der damals 19-jährige Dschochar wurde vier Tage nach der Tat schwer verletzt in einem Vorort von Boston festgenommen, der sieben Jahre ältere Tamerlan kam bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei ums Leben. Die Brüder stammen aus einer tschetschenischen Familie und waren als Kinder in die Vereinigten Staaten eingewandert.

Chakravarty las eine Botschaft vor, die Dschochar kurz vor seiner Festnahme an die Innenseite eines trockengelegten Bootes gekritzelt haben soll. Darin warf der junge Mann der US-Regierung die Tötung von Muslimen im Irak und in Afghanistan vor. "Am Ende hat er getan, was Terroristen tun", sagte der Staatsanwalt. "Er wollte der Welt sagen, warum er es getan hat. Er wollte die Tat für sich beanspruchen."

Dschochar Zarnajew nur unter Einfluss seines Bruders?

Zarnajew verfolgte die Ausführungen der Staatsanwaltschaft weitgehend regungslos. Der Angeklagte hatte formal auf nicht schuldig plädiert. Seine Anwältin Judy Clarke hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer Anfang März die Beteiligung des 21-Jährigen aber eingeräumt. Clarke betonte dabei, dass ihr Mandant unter dem Einfluss des älteren Bruders gestanden habe: "Es war Tamerlan Zarnajew, der sich radikalisiert hat. Es war Dschochar, der ihm folgte." Ziel der Verteidigung ist, die drohende Todesstrafe zu verhindern.

Die Anwälte von Dschochar Zarnajew, Judy Clarke und David Bruck (Foto: Reuters/D, Reuter)
Auch um ihre Plädoyers geht es: Zarnajews Anwälte Judy Clarke und David BruckBild: Reuters/D, Reuter

Richter George O'Toole verlas den Geschworenen die Anweisungen für die Urteilsfindung, die am Dienstag hinter verschlossenen Türen beginnt. Ein Schuldspruch gilt als sehr wahrscheinlich. Über das Strafmaß befinden die Geschworenen aber erst in einem zweiten Prozessabschnitt nach einer Verurteilung. Auf 17 der insgesamt 30 Punkte, in denen Zarnajew angeklagt ist, steht die Todesstrafe.

sti/qu (dpa, rtr)