Schluss mit Schwarzgeld für Briten in Vaduz
11. August 2009Die jetzt geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass wohlhabende Briten vom nächsten Jahr an mit milderen Bedingungen rechnen können, wenn sie ihr bisher in Liechtenstein an den heimischen Steuerbehörden vorbei geparktes Vermögen bis 2015 den Finanzämtern offenlegen. Im Gegenzug werden Liechtensteiner Banken nach 2015 keine Kunden aus dem Vereinigten Königreich mehr akzeptieren, die nicht bewiesen haben, dass sie ihren Steuerpflichten nachkommen, wie die Regierung des Fürstentums am Dienstag (11.08.2009) bei der Unterzeichnung des Abkommens mitteilte. Zugleich wurde betont, dass zu keinem Zeitpunkt Kundendaten aus dem Fürstentum an ausländische Steuerverwaltungen abgegeben würden.
Steueroasen unter Druck
Seit dem vergangenen Jahr sind Steueroasen international unter Druck geraten. Auch Liechtenstein sucht Wege, um nicht auf so genannten grauen und schwarzen Listen zu landen. Die Banken des Fürstentums wollen weiter im internationalen Vermögensverwaltungsgeschäft mitspielen können, ohne von Datendiebstählen und Skandalen wie im Fall des früheren deutschen Postchefs Klaus Zumwinkel erschüttert zu werden, der Millionenbeträge in Liechtenstein geparkt hatte.
Das jetzt mit Großbritannien geschlossene Steuerabkommen hat den Charakter einer Amnestie. Im Gegensatz zu einer ganzen Reihe von Abkommen, wie sie etwa auch die Schweiz abgeschlossen hat, wird auch die Behandlung von "altem" Schwarzgeld geregelt. Und diese Regelung fällt nach Angaben aus Vaduz günstiger aus als britische Steuerhinterzieher es in ihrem eigenen Land erwarten können. Es gebe eine verkürzte Frist zur Bemessung der ausstehenden Steuerschuld und es bestehe die Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung. Nach Angaben der britischen Steuerbehörde bedeutet das, dass die Strafe höchstens zehn Prozent der in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuer beträgt. Zudem hat sich Liechtenstein in dem Abkommen von der Pflicht befreien lassen, britische Kunden melden zu müssen, die bis 2015 ihr Geld aus Vaduz abziehen.
Das Abkommen könnte britischen Schätzungen zufolge etwa 5000 wohlhabende Bürger treffen, die bis zu drei Milliarden Pfund (umgerechnet etwa 2,5 Milliarden Euro) in Liechtenstein verborgen angelegt haben.
Ablehnung bei den Treuhändern im Fürstentum
Abgelehnt wird das Abkommen mit Großbritannien von der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung. Sie kritisiert, dass ab 2015 von Finanzdienstleistern verlangt wird, den Status von britischen Kunden aktiv abzuklären, ansonsten drohen Sanktionen.
Kunden in ein Verfahren zu zwingen oder eine Kundenbeziehung zu beenden, widerspreche dem Verständnis einer vertrauensvollen Kundenbeziehung, teilte die Treuhändervereinigung mit.
Liechtenstein hat noch mit keinem anderen Staat eine ähnliche Vereinbarung über die Legalisierung nicht versteuerter Gelder unterzeichnet. Mit den USA wurde auf der Basis der OECD-Standards ein Vertrag über den Steuerinformationsaustausch abgeschlossen, ein solches Abkommen mit Deutschland ist paraphiert. Es sieht den Informationsaustausch auf Anfrage vor und gilt damit für Fälle, bei denen deutsche Steuerbehörden den begründeten Verdacht hegen, dass Geld im Fürstentum vor dem Finanzamt versteckt wird.
Paraphiert ist ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg. Noch nicht unter Dach und Fach ist das Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU. Das Fürstentum hatte sich Mitte März nach Druck von außen wie auch die Schweiz zur Kooperation in Steuerangelegenheiten bereiterklärt und will Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung leisten. (qu/det/rtr/dpa/ap)