Ryanair im Zwist mit Kunden und Beschäftigten
1. November 2018Ryanair hatte Anfang Oktober angekündigt, den Standort Eindhoven Anfang November zu schließen - wie auch in Deutschland den Standort Bremen. Insgesamt will das Unternehmen am 5. November fünf Standorte in Europa aufgeben. Zur Begründung führte die Airline die Streiks von Piloten und Flugbegleitern und die deshalb gesunkenen Gewinne an.
Ryanair wollte vor diesem Hintergrund Beschäftigte an andere Standorte verlegen. Dagegen klagten 16 in Eindhoven stationierte Piloten. Das Gericht erklärte, Ryanair habe nicht das Recht, sie ins Ausland zu verlegen. Sollte das Unternehmen dies doch tun, droht eine Strafe von 250.000 Euro pro Beschäftigtem. Die Airline müsse die Piloten vorerst weiter bezahlen.
Erst Nein, dann Ja
Für ihren Streik dürften die Piloten nicht bestraft werden, betonten die niederländischen Richter. Das irische Unternehmen hatte zunächst erklärt, es werde gegen das Urteil Berufung einlegen, teilte dann aber mit, es begrüße die Entscheidung.
In Italien beschwerten sich Kunden von Ryanair gegen die Kabinengepäckgebühr, die seit Donnerstag gilt. Ryanair und der ungarische Billigflieger Wizz Air transportieren kostenlos nur noch ein kleines Handgepäckstück, das unter den Sitz passt. Die italienische Wettbewerbsbehörde untersagte dies aber. Mehr Geld für einen "wichtigen Teil des Beförderungsvertrags" zu verlangen, sei hinsichtlich der tatsächlichen Ticketkosten "irreführend" und erschwere den Preisvergleich.
Diese Gepäckklasse gab es noch nicht
Ryanair kündigte "sofortige Berufung" an und will an der Praxis festhalten. Die Airline hatte die Gebühr im August angekündigt. Sie beträgt sechs Euro bei der Buchung und acht Euro am Flughafen. Für acht beziehungsweise zehn Euro hat Ryanair eine neue Gepäckklasse eingeführt - für diesen Preis können Kunden ein Gepäckstück bis zehn Kilogramm aufgeben.
Die Airline hatte erklärt, sie wolle damit Verspätungen vermeiden, weil die vielen Kabinengepäckkoffer nicht in die Gepäckablage im Flugzeug passen und Ryanair einen Teil stets im Frachtraum unterbringen muss. Eine Ryanair-Sprecherin sagte, eine Wettbewerbsbehörde sei nicht befugt, gegen eine Entscheidung für mehr Sicherheit und Pünktlichkeit vorzugehen. Die Preispolitik von Ryanair sei "transparent und kundenfreundlich".
haz/kle (afp, rtr, dpa)