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Pussy-Riot-Urteile auf dem Prüfstand

12. Dezember 2013

2012 erhielten die jungen Frauen wegen eines Putin-kritischen "Punkgebets" zwei Jahre Lagerhaft. Nach Ansicht der Richter wurden aber Motive und auch die familiäre Situation der Bandmitglieder zu wenig berücksichtigt.

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Die Pussy-Riot-Mitglieder Maria Aljochina (l.) und Nadeschda Tolokonnikowa Mitte August 2012 vor Gericht in Moskau (Foto: picture-alliance/dpa)
Die Pussy-Riot-Mitglieder Maria Aljochina (l.) und Nadeschda Tolokonnikowa Mitte August 2012 vor Gericht in MoskauBild: picture-alliance/dpa

Russlands Oberster Gerichtshof hat die Überprüfung der Urteile gegen die Musikerinnen der Punkband Pussy Riot angeordnet. Vor allem an den Motiven der Frauen gebe es Zweifel, hieß es in dem auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichten Urteil. Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina sitzen derzeit eine zweijährige Lagerhaftstrafe wegen "Rowdytums" und "Anstachelung zu religiösem Hass" ab.

Ihnen war vorgeworfen worden, im Februar 2012 aus "Hass" ein Punkgebet in einer Moskauer Kathedrale gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt zu haben. Ein drittes Bandmitglied - Jekaterina Samuzewitsch - war auch zu der Lagerhaft verurteilt worden, wurde aber später auf Bewährung freigelassen.

Keine Gnade für "Pussy Riot"

Das Motiv des Hasses sei nicht ausreichend bewiesen worden, urteilte der Gerichtshof nun und verwies die Sache an das zuständige Moskauer Gericht zurück. Außerdem seien weder das junge Alter der Angeklagten, noch ihre familiäre Situation oder die Gewaltfreiheit ihrer Taten berücksichtigt worden. Tolokonnikowa und Alechina haben beide kleine Kinder.

Tolokonnikowas Verteidigung hatte Anfang November beim Obersten Gerichtshof die sofortige Freilassung der Musikerin beantragt. Die beiden Pussy-Riot-Mitglieder sollen planmäßig im März kommenden Jahres aus der Haft freikommen. Bislang scheiterten alle Versuche, eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen.

sti/re (afp,kna)