Warum gibt es so viele Asylverfahrensklagen?
20. September 2017DW: Die Anzahl der Klagen vor Verwaltungsgerichten hat sich in einem Jahr nahezu verdoppelt. Was sind aus Ihrer Sicht die Gründe für diese Entwicklung?
Michael Labrenz: Nach der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 gab es erst einmal eine hohe Anzahl von Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF hat es unter anderem durch Personalaufstockung geschafft, in den vergangenen zwei Jahren tausende von diesen Asylanträgen zu entscheiden. Wer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit das Verwaltungsgericht anzurufen und auf erneuten Entscheid zu klagen. Jetzt trifft uns dies wie in einer zweiten Welle. Ob sich da etwa bestimmte Flüchtlingsgruppen gut organisieren, oder Anwälte dazu aufrufen und Asylsuchende hinter sich versammeln, dazu liegen uns als Gericht keine Erkenntnisse vor.
Was sind die ganz praktischen Probleme, wenn ein Asylverfahren, zu dem das BAMF bereits eine Entscheidung gefällt hat, nun neu entschieden werden soll?
Wir haben es zur Zeit damit zu tun, dass Asylsuchende aus vielen Ländern zunehmend religiös argumentieren. Etwa Flüchtlinge aus dem Iran, die geltend machen, vom Islam zum Christentum konvertiert zu sein. Wir müssen nach der bestehenden Rechtsprechung und Gesetzeslage jetzt in jedem Einzelfall überprüfen, ob denn diese Konversion nur aus asyltaktischen Gründen erfolgt oder aus tatsächlicher innerer Glaubensüberzeugung, sodass bei einer Rückkehr in den Iran mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen ist - bis hin zur Todesstrafe. In einem solchen Fall wäre Asyl zu gewähren.
Wir haben in der Regel ja kaum weitere Beweismittel oder Zeugen. Also versuchen wir, uns durch Befragungen der Wahrheit anzunähern. Da fragt ein Richter zum Beispiel ab, wie die Kenntnisse über den christlichen Glauben sind, was wichtige Gebete oder Feiertage sind. Oder wir fragen zum Beispiel nach Gefühlen oder wie die Familie auf den Glaubenswechsel reagiert hat. Es ist eine zeitraubende und ganz schwierige Sache, für die es kein Patentrezept gibt.
Was sind die juristischen Probleme, die zu dem Stau der Verfahren vor Verwaltungsgerichten beitragen?
Probleme liegen weitgehend im Asylverfahrensrecht. Da geht es nicht nur um die Vielfalt der deutschen Gesetze. Zu berücksichtigen sind dann noch die europäischen Rechtsregelungen mit unmittelbarer Wirkung für die deutsche Rechtsprechung. Es ist immer so, wenn es viele neue rechtliche Regelungen gibt, herrscht erst einmal Unsicherheit, wie sie auszulegen und anzuwenden sind. Manchmal tun sich auch rechtliche Lücken bei Gesetzen auf, die man erst im Verlauf von Gerichtsentscheidungen sieht. So ist es auch beim BAMF vorgekommen, dass wir als Verwaltungsgericht sagen mussten, diese Entscheidungsform in dem konkreten Fall entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage und ist entsprechend anzupassen oder aufzuheben.
Liegen Verzögerungen oder sehr lange Verfahren auch daran, dass Betroffene sehr emotional reagieren oder argumentieren?
Das ist durchaus zu merken. Wir haben es ja auch zu tun mit einer Vielzahl von so genannten "Untätigkeitsklagen". Da geht es um Verfahren, wo den Asylsuchenden nicht einmal ein Termin für ihre Anhörung beim BAMF mitgeteilt wurde. Oder, wenn es eine Anhörung gab, sich das BAMF nicht in der Lage gesehen hat, zeitnah über den Antrag zu entscheiden. Da können Sie sich vorstellen, dass die Not der Leute groß war. Es hängt ja viel daran, ob man überhaupt im Asylverfahren drin ist und formal als Asylbewerber gilt oder ob man Flüchtling ohne Perspektive ist.
Nach einer aktuellen Statistik führen nur 25 Prozent der Klagen zu einer Änderung des ursprünglichen BAMF-Bescheides. Welche Gründe haben denn bei den 25 Prozent den Erfolg (für den Asylsuchenden) und die Änderung des Ursprungsbescheides des BAMF bewirkt?
Das liegt oft an der unterschiedlichen Einschätzung der Gefahrenlage im betreffenden Herkunftsland. Die Mehrzahl der Verfahren stammt von Menschen aus Syrien. Das BAMF erkennt ihnen nur den eingeschränkten Schutzstatus (subsidiären Schutz) zu. Wir als Verwaltungsgericht Münster sehen aber den vollen Flüchtlingsschutz.
Oder es betrifft formale, asylverfahrensrechtliche Unstimmigkeiten, bei denen wir feststellen, dass die rechtlichen Regelungen hier etwas anderes vorsehen. Zum Beispiel, wenn Ausreisefristen zu setzen sind und dabei eine falsche Festsetzung erfolgte.
Ein Asylantrag besteht ja aus mehreren Teilen. Das reicht von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit den umfassendsten Bleiberechten (auch Familiennachzug), über die Gewährung des subsidiären Schutzes bis hin zur Feststellung von Abschiebungsverboten. Durch diese verschiedenen Elemente kann es natürlich sein, dass mal das eine oder andere Element nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes anders gesehen und beurteilt wird als vom BAMF.
Innenminister Thomas de Maiziére hat Verwaltungsgerichten einen engen Austausch mit dem Innenministerium angeboten. Wie kann das einem Verwaltunsgrichter helfen?
Das kann helfen, schneller und besser an Informationen aus den Herkunftsländern zu kommen. Wir müssen ja in jedem einzelnen Fall möglichst genau wissen, was gerade in dem Herkunftsland des Flüchtlings vorgeht. Das betrifft alle Regionen. Im Moment beschafft sich jeder Richter persönlich die Informationen aus Erkenntnisquellen des Gerichts. Das kostet natürlich eine Menge Zeit. Uns dabei zu unterstützen wäre in jedem Fall eine große Hilfe. Im Moment betreffen 80 Prozent der Verfahren am Verwaltungsgericht Asylverfahren. Mit der Anzahl unserer Richter ist es da schwer, der Lage noch Herr zu werden.
Michael Labrenz ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Münster.
Das Interview führte Wolfgang Dick.