Rheinmetall fordert Entschädigung
13. März 2015Die Rheinmetall AG verlangt Medienberichten zufolge von der Bundesregierung 120 Millionen Euro Entschädigung für ein verbotenes Rüstungsgeschäft mit Russland. Einen entsprechenden Antrag hat Rheinmetall beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im hessischen Eschborn eingereicht, das dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf gemeinsame Recherchen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern NDR und WDR.
"Antrag wird geprüft"
Das Ministerium bestätigte demnach den Eingang des Antrags beim BAFA und fügte hinzu: "Dieser Antrag wird geprüft." Rheinmetall hatte 2011 mit Russland die Lieferung und Errichtung eines Gefechtsübungszentrums vereinbart und von den deutschen Behörden genehmigt bekommen. Das Übungszentrum sollte in der Stadt Mulino erbaut werden. Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Beginn des Krieges in der Ukraine widerrief Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Exporterlaubnis der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Das 2001 vereinbarte Geschäft mit einem Gesamtvolumen von rund 135 Millionen Euro war damit hinfällig.
Hintergrund für den Widerruf waren die von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland. Deutschland ging damit aber über die Sanktionen hinaus. Denn die Strafmaßnahmen der EU, die unter anderem ein Moratorium für Rüstungsgeschäfte vorsehen, schlossen keine bereits vereinbarten Geschäfte ein. Rheinmetall erklärte, man stehe mit dem Wirtschaftsministerium in Kontakt, um im Interesse der Aktionäre des Unternehmens Schäden "zu vermeiden und zu minimieren". Das Unternehmen hatte die Anlagen bereits hergestellt.
Rheinmetall war im Oktober vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Exportstopp für ein Gefechtsübungszentrum auszuhebeln. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bekräftigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, nach dem die Komponenten vorerst nicht ausgeliefert werden dürfen. Rheinmetall hatte gegen den Ausfuhrstopp Widerspruch eingelegt und bis zur Entscheidung auf dessen aufschiebende Wirkung gepocht. Die Einschätzung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dass die Bedeutung einer am Frieden ausgerichteten Außenpolitik der Bundesrepublik die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin überwiege, sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschieden die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.
stu/wl (afp, dpa, rtr)