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Renten-Besteuerung mit Grundgesetz vereinbar

1. Dezember 2015

Die 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen weiter damit leben, dass ihre Altersbezüge besteuert werden. Die bis 2040 schrittweise steigende Besteuerung der Ruhegelder ist verfassungskonform, entschied Karlsruhe.

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Geldbörse eines Rentners - (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Pilick

Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz. Bis dahin zahlten nur diejenigen Ruheständler Steuern, die über relativ hohe Bezüge verfügten. Der Großteil blieb unter der Freigrenze.

Ab 2040 volle Besteuerung

Das Gesetz sieht vor, dass alle Rentner auf ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungswerken Einkommensteuer zahlen müssen. Im Jahr 2005 waren diese mit einem Anteil von 50 Prozent zu besteuern. Seither steigt der zu besteuernde Anteil für jeden neuen Jahrgang, so dass die Renten ab dem Jahr 2040 in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegen. Dafür können in der Erwerbsphase die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.

Die Neuregelungen wurden eingeführt, weil das Bundesverfassungsgericht 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Alterseinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung gerügt hatte.

"Einfache, gesamtwirtschaftliche Lösungen"

Die Beschwerdeführer der Ausgangsverfahren, ein ehemaliger Freiberufler und zwei Pensionäre, hatten geltend gemacht, dass ihre bis 2004 geleisteten Rentenbeiträge steuerentlastet waren und nun besteuert würden. Die Verfassungsrichter argumentierten, beim Systemwechsel hin zur nachgelagerten Besteuerung habe der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum gehabt. Er habe sich in der Übergangszeit für "einfache, praktikable und gesamtwirtschaftlich tragfähige Lösungen" entscheiden dürfen. (Az. 2 BvR 1066/10 u.a.)

Laut OECD belastet die Finanzkrise noch immer die Renten zahlreicher Entwicklungsländer (Foto: dpa)
Laut OECD belastet die Finanzkrise noch immer die Renten zahlreicher EntwicklungsländerBild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Finanzkrise belastet Rentensysteme

In Berlin wiesen Experten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hin, dass die weltweite Finanzkrise von 2008 nach wie vor die Rentensysteme der meisten Industrieländer belastet. Untersucht wurde die Entwicklung der verschiedenen Rentensysteme der 34 Industrieländer der OECD zwischen September 2013 und September 2015. Die zu erwartende länger anhaltende Unsicherheit auf den Finanzmärkten lasse daran zweifeln, ob die OECD-Länder künftig in der Lage seien, angemessene Altersbezüge zu sichern, hieß es in dem in der deutschen Hauptstadt veröffentlichten Bericht weiter.

Die Fachleute verwiesen auf die niedrigen Renditen und Zinssätze, die weitere Herausforderungen für die Rentensysteme der Industrieländer darstellten. Zudem werde die Bevölkerung in vielen Ländern immer älter.

Laut dem Bericht hat etwa die Hälfte der OECD-Länder in den vergangenen zwei Jahren Maßnahmen zur verbesserten finanziellen Tragfähigkeit ihrer Rentensysteme ergriffen. Das Hauptziel dieser Reformen sei eine Aufschiebung des Beginns der Ruhebezüge der Erwerbstätigen gewesen. So steigt auch in Deutschland das gesetzliche Renteneintrittsalter sukzessive von 65 auf 67 Jahre.

se/as (afp, epd, dpa)