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Politik

Werbeverbot für Abtreibungen wird ergänzt

12. Dezember 2018

Fünf Bundesminister haben sich erneut mit dem umstrittenen Werbeverbot für Abtreibungen beschäftigt. Am Abend legen sie einen Kompromissvorschlag vor. Ob der Streit damit endgültig beigelegt ist, bleibt offen.

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Berlin: Pressekonferenz zur Verständigung zum Abtreibungsparagraphen §218
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Thomas Gebhart, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Justizministerin Katarina Barley, Innenminister Horst Seehofer und Kanzleramtsminister Helge Braun nach der SitzungBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Im politischen Berlin läuft derzeit die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Weihnachtspause. Längst sollte die zähe Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen beendet sein. Nun haben sich die fünf damit befassten Minister noch einmal zusammengesetzt und am Abend einen Kompromissvorschlag bekanntgegeben. Demnach will die große Koalition den Strafrechtsparagrafen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche reformieren. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sagte nach mehrstündigen Beratungen in Berlin, eine rechtliche Neuregelung solle festlegen, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Werbung dafür dürfe es aber auch künftig nicht geben.

Wie die künftige Regelung im Detail aussehen soll, blieb zunächst offen. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen Kontaktinformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellen. "Diesen Informationsauftrag wollen wir gesetzlich verankern", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Minister. Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Konkret soll für die Neuregelung der bisherige Paragraf 219a ergänzt und das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden. Der neue Gesetzentwurf solle im Januar vorgelegt werden, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Ist Information schon Werbung?

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche - dabei fasst er den Begriff Werbung weiter als im Sprachgebrauch üblich. So macht sich schon strafbar, wer etwa "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Die SPD hatte bereits im Frühjahr eine Reform angestoßen, sie aus Rücksicht auf den Koalitionspartner aber zurückgestellt. Seitdem ringt die Bundesregierung um einen Kompromiss. Hintergrund ist auch, dass eine Abtreibung nicht als eine normale Dienstleistung gelten soll, die Ärzte in ihrem Leistungsangebot aufführen können.

Auslöser für die Debatte: Das Amtsgericht Gießen hatte die Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Lebensschützer hatten auf ihrer Homepage entdeckt, dass sie Abtreibungen anbietet und sie angezeigt. Inzwischen laufen auch gegen andere Ärzte Verfahren.

Im Visier: Abtreibungsärzte

Rechtssicherheit für Mediziner

Barley sagte nun, die Einigung bringe die erforderliche Rechtssicherheit und berge die Chance für einen breiten gesellschaftlichen Konsens. "Wir sorgen dafür, dass Ärzte Rechtssicherheit erhalten", betonte die Ministerin. Neben Barley und Braun waren Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Gesundheitsminister Jens Spahn an der Fünfer-Runde beteiligt.

Ob mit dem Vorschlag der Minister der monatelange Streit in Union und SPD beigelegt ist, ist jedoch fraglich. Beide Fraktionen wollen im Januar darüber beraten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag, machte allerdings auch klar, die Fraktion werde den genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sprach von einem "ersten Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition".

Opposition ist unzufrieden

Die Opposition äußerte sich enttäuscht zum Vorschlag der Ministerrunde. "Die große Koalition hat sich heute lediglich auf eine Absichtserklärung verständigt", kritisierte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Faktisch ändere sich damit für die betroffenen Frauen und Ärzte nichts. Scharfe Kritik kam von den Grünen, die für eine Streichung des umstrittenen Paragrafen eintreten. Die Abgeordneten Katja Keul und Ulle Schauws erklärten, die angekündigte Umsetzung der Strafrechtsreform bleibe "völlig nebulös". Ärzten und Frauen werde weiterhin Misstrauen entgegengebracht. Dies zeige die ebenfalls von der Koalition geplante Studie über seelische Folgen nach einem Abbruch.

Bereits am Donnerstag wird die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen weitergehen. Die FDP hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Er sieht die Streichung des Paragrafen vor. Ferner gibt es einen Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen, die sich ebenfalls für eine Abschaffung des Paragrafen aussprechen. Dieser steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats.

kle/hk (afp, kna, epd, dpa, rtr)