Rechte von Bahnreisenden in der EU sollen gestärkt werden
15. November 2018Laut Vorlage sollen die Bahngesellschaften verpflichtet werden, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von bis zu 90 Minuten sollen 50 Prozent, bei Verspätungen zwischen 90 Minuten und zwei Stunden 75 Prozent des Preises erstattet werden. Bei verpassten Anschlusszügen sollen Passagiere Anspruch auf einen Platz im nächsten Zug haben - ohne zusätzliche Kosten. Dies soll auch dann gelten, wenn die Buchungen separat erfolgten.
Derzeit müssen Bahnunternehmen in der EU bei mindestens einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss das Unternehmen auch die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.
Im Europaparlament fand am Donnerstag ein Änderungsentwurf aus dem konservativen Lager keine Mehrheit, der die Bahngesellschaften bei "außerordentlichen Umständen" von der Verpflichtung zu Entschädigungen befreien sollte. Das hätte ein "unvorhersehbar großes Schlupfloch für die Eisenbahnunternehmen geschaffen", betonte die SPD-Abgeordnete und Verbraucherschutz-Expertin Evelyne Gebhardt. Kostenlose Hilfe für Menschen mit Behinderung am Bahnsteig
Die geplante Verordnung verpflichtet die Unternehmen nun zudem, die Passagiere über ihre Rechte auf Entschädigung zu informieren - etwa auf dem Fahrschein. Menschen mit Behinderungen sollen dem Entwurf zufolge künftig direkt am Bahnhof kostenlose Hilfe beantragen können. Derzeit müssen sie sich meist Stunden vorher registrieren lassen.
Schließlich sollen die Bahngesellschaften verpflichtet werden, in allen Zügen Stellplätze für Fahrräder bereitzustellen. Der "nationale Kleingeist europäischer Bahnunternehmen soll künftig Stellplätzen für Fahrräder weichen", kommentierte der deutsche Grüne Michael Cramer.
Der Dachverband der Europäischen Bahngesellschaften (CER), zu dessen rund 70 Mitgliedern auch die Deutsche Bahn gehört, kritisierte das Votum. Der Ticketpreis sei ein entscheidender Faktor für die Wahl des Verkehrsmittels, sagte CER Sprecherin Eva Böckle. Die Passagierrechte müssten daher erschwingliche und attraktive Preise ermöglichen. Dies habe das Parlament mit seinem Votum nicht berücksichtigt.
Greifen sollen die neuen Vorschriften nach bisheriger Planung ab 2020 - und zwar für alle Bahngesellschaften in der EU, egal ob sie staatlich oder privat sind. Betroffen sind Regionalzüge ebenso wie Schnellzüge, etwa der deutsche ICE oder der französische TGV. Auch für grenzüberschreitende Verbindungen sollen die neuen Vorschriften gelten.
Mit dem Votum erteilte das Plenum seinen Unterhändlern ein Mandat für die nun anstehenden so genannten Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten. Der Rat der EU-Staaten hat sich bisher noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigt. Über die Neuregelung entscheiden das Europaparlament und der Rat gemeinsam. Sie müssen sich auf einen Kompromiss einigen.
is/fm (AFP)