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Letztes Kapitel?

Wolfgang Dick2. März 2013

14 Jahre nach dem offiziellen Ende der linken Terrorgruppe RAF wurde versucht, den Mord an Generalbundesanwalt Buback aufzuklären. Das Ex-RAF-Mitglied Verena Becker ist jetzt wegen Beihilfe an der Tat verurteilt.

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Verena becker (Foto:dapd)
Bild: dapd

Vier Jahre Haft lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart nach eineinhalb Jahren Prozess. 165 Zeugen wurden vernommen wurden, um zu klären, ob Verena Becker 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschoss. Dies konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Allerdings soll die heute 59-Jährige den Mord damals befürwortet und mit vorbereitet haben, so stellte es das Oberlandesgericht Stuttgart fest.

Verena Becker galt lange als eine der gefährlichsten Terroristinnen in Deutschland. Verurteilt wurde sie schon einmal wegen sechsfachen Mordversuchs und räuberischer Erpressung. Damals ist sie 25 und schreit bei der Urteilsverkündung: "Nazi-Schweine! Ich nehme euer Urteil nicht an." Sie sitzt ihre Strafe ab, bis sie 1989 von Bundespräsident Richard von Weiszäcker begnadigt wird. Begründet wird die Begnadigung damit, dass Verena Becker Reue gezeigt, sich vom Terrorismus distanziert und mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Genau diese Nähe zum einst verhassten Staat brachte während des aktuellen Prozesses viele Fragen auf. Warum zum Beispiel blieb die Person Verena Becker so lange unbeachtet bei der Aufarbeitung des Mordfalls Buback ? Welche Rolle spielten dabei der Verfassungschutz und das Bundeskriminalamt ? Der Prozess gegen Verena Becker im Mordfall Buback jedenfalls begann erst sehr spät. Erst im Jahr 2011 wurde noch einmal erforscht wer den Mord beging, der vor rund 30 Jahren geschah.

Eiskalter Mord

Dienstwagen von Siegfried Buback am Tatort. Abgedeckte Leichen am Straßenrand. Foto: Heinz Wieseler dpa
In seinem Dienstwagen wurde Siegfried Buback erschossenBild: picture-alliance/ dpa

Es ist ein ruhiger, verkehrsarmer Morgen in Karlsruhe, als an einem Feiertag im April 1977 neben dem Dienstwagen des damaligen Generalbundesanwalts plötzlich ein Motorrad auftaucht. Vom Rücksitz des Motorrads feuert eine vermummte Person aus einem automatischen Gewehr durch die Scheiben in das Fahrzeug. Alle Insassen sterben. Die Täter flüchten unerkannt.

Zu den Mordopfern zählt – neben zwei Fahrern – der mächtigste Ankläger in Deutschland: Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Der 57-Jährige war gerade drei Jahre im Amt und hatte den Terroristen der "Roten Armee Fraktion" (RAF) den Kampf angesagt. Buback sollte die Extremisten stoppen, die Deutschland mit ihren Taten fast an den Rand des Staatsnotstands gebracht hatten.

Terror gegen Deutschland

RAF Opfer: Arbeitgeber-Präsident Hanns-Martin Schleyer 1979. Das Foto zeigt ihn mit umgehängten Plakaten der RAF mit hilfesuchendem Blick. Das Foto veröffentlichte die Französische Zeitung "Liberation".Foto: AP
RAF Opfer: Arbeitgeber-Präsident Hanns-Martin SchleyerBild: AP

Ihren Höhepunkt erreichte die brutale Serie von Entführungen, Bombenattentaten und kaltblütigen Morden 1977. Die Terroristen hatten es auf hochrangige Vertreter von Staat und Gesellschaft abgesehen: Juristen, Bänker und Politiker. In der Ideologie der RAF Symbolfiguren, die einen "gerechten Staat ohne Unterdrückung und Ausbeutung" behinderten. Ausserdem wollten die Terroristen zeigen, dass der Staat angreifbar ist. 28 Jahre insgesamt währte der sinnlose Kampf der RAF.

Erst 1998 gesteht die "Rote Armee Fraktion" in einem offiziellen Schreiben ihr Scheitern ein und erklärt ihr Ende. Bis dahin begingen mehrere Generationen von Terroristen 34 Morde. Dazu zählten Anschläge auf Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen, Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto, Treuhandchef Detlev Karsten Rohwedder und jener auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback.

Prozess gegen die "wahren Täter"

Inge Buback, links, und Michael Buback, Witwe und Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, legen am Samstag, 7. April 2007, in der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Rosen auf den Dedenkstein des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Foto: Uli Deck, AP
Inge und Michael Buback trauernBild: AP

Bei vielen Morden blieben die Hintergründe unklar und die Täter konnten trotz intensiver Untersuchungen nicht ermittelt werden. Für den Mord an Siegfried Buback werden Anfang der 1980er Jahre schließlich drei Terroristen verurteilt. Prozessbeobachter sprechen zwar von "Hilflosigkeit und Unwissenheit" bei der Beweisführung, aber mit den Urteilen schien eines der letzten Kapitel der RAF abgeschlossen zu sein. Doch in die vermeintliche Ruhe platzte dann eine Nachricht, auf die viele Angehörige der Terroropfer insgeheim gewartet und gehofft hatten. In das Dunkel der RAF-Taten sollte mehr Licht kommen.

Michael Buback, der heute 59-jährige Sohn des ermordeten Siegfried Buback, erhält im April 2007 den glaubhaften Hinweis eines "Informanten", dass unter den verurteilten Terroristen nicht der Schütze ist, der damals auf seinen Vater zielte. Das lässt Michael Buback, Professor für Chemie an der Universität Göttingen, keine Ruhe mehr. Schon immer hatte er den Verdacht, dass nicht richtig ermittelt wurde. In seinem Buch "Der zweite Tod meines Vaters" versucht er die Geschichte aus seiner Sicht zu verarbeiten. Dabei erhebt er auch schwere Vorwürfe gegen deutsche Geheimdienste, die die wahren Täter gedeckt hätten. Ein Skandal, wenn dem tatsächlich so wäre. Michael Buback trägt so viel Material zusammen, dass die Bundesanwaltschaft nicht anders kann, als erneut zu ermitteln und Anklage zu erheben. Mord verjährt nach deutschem Strafrecht nicht. Angeklagt wird die neue Hauptverdächtige: Verena Becker.

Verena Becker und ein böser Verdacht

Von Verena Becker wurde in einem Helm, den einer der Täter am Tatort trug, ein Haar gefunden. Ausserdem befand sich eine DNA-Spur von ihr auf dem Umschlag des Bekennerschreibens zum Mord an Siegfried Buback. Hinweise auf eine Verstrickung in die Tat, aber keine eindeutigen Mordbeweise. Warum ist diesen Hinweisen nicht schon früher nachgegangen worden?

Bereits in den 1980er Jahren hat Verena Becker sich dem Verfassungsschutz anvertraut und viele Informationen über die RAF geliefert. Auch den Namen des angeblich wahren Schützen soll Becker damals genannt haben.

Warum dies nicht weiter Beachtung fand, erklärt Stefan Aust, RAF-Experte und Autor des Buches "Der Baader-Meinhof Komplex" mit dem generellen Verfahren für Zeugen von Geheimdiensten: "Der Verfassungsschutz hat Verena Becker zugesagt, ihre Angaben geheim zu halten." Das sei Bedingung für die Kooperation gewesen. Natürlich würde niemand mehr dem Verfassungsschutz etwas erzählen, wenn danach alles an die Öffentlichkeit kommt, erläutert Aust die Vorgehensweise im Gespräch mit der Deutschen Welle. Die Rolle des Verfassungsschutzes allerdings sieht er in dem Fall weiterhin kritisch.

Michael Buback und Prozessbehinderungen

Für Michael Buback, den Sohn des Mordopfers scheint der Fall damit klar: Verena Becker, die er für die Täterin hält, wird vom Verfassungschutz gedeckt, als Gegenleistung für viele ihrer Informationen über die RAF. Als Nebenkläger im Prozess will Michael Buback 2011 in die Akten des Geheimdienstes Einsicht nehmen. Daraufhin fordert das Stuttgarter Oberlandesgericht vom Verfassungsschutz alle Akten an. Als diese nicht freigegeben werden und sogar die Bundesregierung angerufen werden soll, fühlt sich Michael Buback weiter in seinem Verdacht bestätigt. Der Staat deckt eine Terroristin.

Aktenberg auf Schreibtisch Foto: Picture Alliance
Im Prozess gegen Verena Becker werden Akten zurückgehaltenBild: picture alliance/JOKER

"Das ist ganz grober Unfug. Da hat er sich ein wenig verbissen in diese Vorstellung", sagt Gisela Friedrichsen. Die erfahrene Gerichtsreporterin beobachtete für das Magazin "Der Spiegel" den Prozess gegen Verena Becker. Der Prozess sei sehr fair abgelaufen und man sei Michael Buback mit all seinen Anträgen und Bitten stets mit sehr viel Geduld entgegen gekommen, sagt Friedrichsen im DW-Interview. Das sei schon sehr ungewöhnlich gewesen, wie man Bubacks Verdacht entgegentreten wollte. "Zeitweise hatte man den Eindruck, Herr Buback bestimmt, was und worüber verhandelt wird". Schließlich habe auch Michael Buback Einsicht in die zurückgehaltenen Akten bekommen. In den Unterlagen seien allerdings einige Namensangaben geschwärzt worden, stellt Friedrichsen klar. Erkenntnisse zu der Frage, wer damals tatsächlich geschossen hat, habe das alles nicht gebracht.

Verena Becker erklärt gegen Ende des Prozesses nochmals, sie sei bei der Tat nicht dabei gewesen. Die Bundesanwaltschaft kann das Gegenteil nicht beweisen. Immerhin hat auch noch ein weiterer ehemaliger Terrorist bestätigt, Verena Becker sei an der direkten Mordausführung nicht beteiligt gewesen. Allerdings scheint die Beweislast für die Beihilfe zum Mord durch Verena Becker erdrückender gewesen zu sein. So fiel am Freitag (06.07.2012) schließlich das Urteil. Von den vier Jahren, die das Oberlandesgericht Stuttgart als Strafe für die Beihilfe am Mord verhängte, muss Verena Becker allerdings wegen ihrer früheren Verurteilung nur noch eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit dem zuende gegangenen Prozess ist die RAF-Geschichte noch längst nicht aufgearbeitet. Das Geflecht von Terroristen, die zu vielen anderen Taten weiter schweigen, bleibt.

Fazit von Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen: "Die RAF hat nichts erreicht. Wenn ich mir diese Gestalten, die Ex-Terroristen anschaue, dann sehe ich verlorene Menschen. Sie haben nicht nur anderen Fürchterliches zugefügt. Sie haben auch sich selbst ruiniert".