Punktsieg für Samsung gegen Apple
9. Februar 2012Dieses Mal heißt der Sieger Samsung. Das Landgericht in Düsseldorf entschied am Donnerstag zugunsten der Südkorener und lehnte einen Eilantrag von Apple ab. Der US-Technologiekonzern wollte ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung-Tablet "Galaxy Tab 10.1.N" erreichen. Das Urteil hatte sich zuletzt schon angedeutet, als die zuständige Richterin davon sprach, dass das neue Design des Geräts – daher das "N" in der Typenbezeichnung – sich deutlich von Apples Konkurrenzprodukt, dem iPad unterscheide.
Streit um das Design
Im vergangenen Jahr hatte das Gericht den Verkauf des Vorgängermodells untersagt, weil es dem iPad zu sehr ähnelte. In der vergangenen Woche bestätigte eine höhere Instanz, nämlich das Oberlandesgericht in Düsseldorf, diese Entscheidung. Das ältere Gerät darf Samsung weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Ein europaweites Verkaufsverbot, wie von Apple gefordert, erließen die Richter nicht. Nun aber ging es wieder zurück an das Landgericht, wo Apple per Eilantrag auch ein europaweites Verkaufsverbot des überarbeiteten Tablets erreichen wollte. Doch das Gericht entschied anders.
Apple hatte die Ansicht vertreten, dass auch das neue Gerät vor allem "die herausragende Bekanntheit des iPads in unlauterer Weise ausnutze." Die Richter in Düsseldorf hingegen bescheinigten Samsung, bei der Überarbeitung des Geräts wesentliche Bedenken des Gerichts hinsichtlich des Geschmacksmusters aufgegriffen und verändert zu haben.
Streit geht weiter
Ein Ende des weltweit geführten Patentkrieges zwischen den beiden Riesen ist indes nicht in Sicht. Zumal auch noch Motorola in dem Streit mitmischt. Allein in Mannheim sind zahlreiche weitere Klagen anhängig, dort geht es aber um das Innere der Geräte, speziell um Patente im Zusammenhang mit dem Mobilfunkstandard UMTS. Aber auch nach der Entscheidung im Eilverfahren von Düsseldorf wird keine Ruhe einkehren. Die eigentliche Verhandlung über die Klage Apples beginnt am 25. September. Und auch in vielen anderen Ländern sind diverse Gerichtsverfahren der Streithähne anhängig.
hb/ul (afp, dapd, dpa)