Punktsieg für Zwanziger im Streit mit Katar
2. Februar 2016Der gelernte Jurist Theo Zwanziger erreicht vor Gericht einen ersten Etappensieg im Streit mit dem Emirat Katar: Der frühere DFB-Präsident darf das Land vorerst weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Das stellte die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Matz am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in ihrer juristischen Einordnung fest.
Krebsgeschwür-Vergleich "noch gerechtfertigt"
Angestrebt hatte den Prozess die Botschaft Katars in Deutschland sowie der katarische Fußball-Verband QFA. Letzterer hatte gegen den ehemaligen Chef des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Unterlassung geklagt. Doch Zwanziger hielt dagegen, weigerte sich, die Formulierung nicht zu wiederholen und bekam nun vorerst Recht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in dieser Sache höher einzustufen als der Ehrschutz des Klägers, hieß es.
Zwanzigers Äußerung in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015 sei "unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung noch gerechtfertigt", hieß es. Das Urteil wird am 19. April verkündet. Zwanziger war persönlich im Landgericht erschienen, die Gegenseite wurde vom früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler vertreten. Katar steht in der Kritik, weil auf Baustellen im Vorfeld der umstrittenen WM 2022 grundlegende Menschenrechte der rund 1,6 Millionen Gastarbeiter nicht geachtet werden, wie Menschenrechtsorganisationen kritisieren.