Post muss Staatshilfe zurückzahlen
25. Januar 2012Die Deutsche Post muss staatliche Hilfen in mindestens dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Dabei geht es um Geld, das der frühere Staatsbetrieb ab 1995 bekam, um die Pensionskosten für ehemalige Beamte zu finanzieren. Darüber hinaus habe die Post aber auch das Porto erhöht, um die Pensionen zu finanzieren, kritisiert die EU-Kommission.
Deshalb müsse die Post die Subventionen an den deutschen Staat zurückzahlen. "Diese Beihilfen verschaffen der Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern einen Vorteil", heißt es bei den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel. Wie viel Geld genau zurückzuzahlen sei, müssten nun die deutschen Behörden ermitteln. Es werde sich um einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro handeln.
Ausgleich in Ordnung
Die EU-Kommission entschied aber auch, dass EU-Mitgliedsländer den Postbetreibern bestimmte Zusatzkosten erstatten dürfen, wenn ihre Dienstleistungen im allgemeinen Interesse sind. So genehmigte die Kommission Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro an die Deutsche Post, die diese zwischen 1990 und 1995 erhalten hatte, um eine flächendeckende Versorgung mit Postdiensten sicherzustellen.
Bei solchen Ausgleichszahlungen dürfe es aber keine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten geben: "Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
Der Wert der Post-Aktie sank nach Bekanntwerden der Kommissionsentscheidung leicht. Am Mittag notierte sie mit einem Minus von knapp einem Prozent bei 12,69 Euro.
det / rb (dapd, dpa, rtr)