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Polizistenmörder oder Justizopfer?

André Moeller10. Juli 2002

Todeshäftling Mumia Abu Jamal wartete fast 20 Jahre auf seine Hinrichtung. Im Dezember 2001 wurde das Todesurteil vorläufig aufgehoben. Jetzt läuft die Frist ab, bis zu der das Strafmaß neu festgesetzt werden sollte.

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Menschenrechtler: Kein fairer Prozess für Mumia Abu-Jamal

Am 9. Dezember 1981 wurde der amerikanische Polizeibeamte Daniel Faulkner um vier Uhr nachts auf offener Straße erschossen. Der damals 27jährige afroamerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal wurde schwer verletzt am Tatort festgenommen und der Tat beschuldigt. Nach einem Prozess, den zahlreiche Beobachter als Justizskandal werten, wurde Abu-Jamal am 3. Juli 1982 wegen Mordes zum Tode verurteilt.

Am 18. Dezember 2001 hob US-Bundesrichter William Yohn das Todesurteil gegen den Journalisten vorläufig auf. Die Begründung: Fehler bei der Belehrung der Geschworenen hätten möglicher Weise dazu geführt, dass mildernde Umstände im Prozess nicht berücksichtigt worden seien. Deswegen, so der Richter, müsse innerhalb von 180 Tagen neu über das Strafmaß verhandelt werden. Falls innerhalb dieser sechs Monate keine neue Anhörung stattfände, sollte nach dem Willen des Richters die Todesstrafe automatisch in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden.

Kampf um Gerechtigkeit

Es ist fraglich, ob die Aufhebung des Todesurteils überhaupt rechtskräftig wird. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung des Richters sofort Berufung eingelegt. "Abu-Jamal ist immer ein erbarmungsloser und kaltblütiger Mörder gewesen", kommentierte Bezirksstaatsanwältin Lynne Abraham ihr Vorgehen. Auch die Witwe des ermordeten Polizisten, Maureen Faulkner, sieht in Abu Jamal einen "kaltblütigen Killer" und will weiter um "Gerechtigkeit" für ihren Mann kämpfen.

Der Todeskandidat beteuert seine Unschuld

Abu-Jamal hat immer auf seiner Unschuld bestanden. Nach eigener Darstellung war der Rundfunkjournalist in der fraglichen Nacht als Taxifahrer unterwegs, um sein kärgliches Journalisten-Gehalt aufzubessern. Er sei dann zufällig Zeuge einer Polizeikontrolle geworden, die der Polizist Daniel Faulkner an Abu-Jamals Bruder durchführte. Dabei sei es zu einer Rangelei zwischen den beiden gekommen. Wenig später wurde Abu-Jamal in einer Blutlache neben dem tödlich verletzten Faulkner gefunden.

Abu-Jamal gab zu Protokoll: Faulkner sei von einem anderen Mann niedergeschossen worden, der vom Tatort geflüchtet sei. Er wurde trotzdem wegen Mordes angeklagt und im Juli 1982 zum Tode verurteilt. Nach der Ansicht von Menschenrechtlern entsprach der Prozess allerdings nicht den international festgelegten Standards für ein faires Verfahren.

Kein faires Gerichtsverfahren

Abu-Jamals Verurteilung stützte sich auf die Angaben von Augenzeugen, die bei der Vernehmung unter Druck gesetzt wurden. "Die Aussagen der drei Zeugen vor Gericht wichen stark von den Vernehmungsprotokollen der Polizei ab", erläuterte Pierre Sané vor einigen Jahren. Der Generalsekretär von "Amnesty International" kritisierte weiter: "Ein angebliches Geständnis des Angeklagten, das erstmals zwei Monate nach dem Mord erwähnt wurde, war für die Richter offenbar ausschlaggebend für das Todesurteil."

Ermordeter Polizist stand korrupten Kollegen im Weg

Nach Einschätzung von Annette Schiffmann, Sprecherin einer deutschen Solidaritätsvereinigung, ist Abu-Jamal das Opfer einer rassistischen Polizei und Justiz. Sie weist auf "das Auftauchen eines hochbrisanten Entlastungszeugen" hin: "Bereits vor einigen Jahren hat der Profi-Killer Arnold Beverly angegeben, den Polizisten Faulkner im Auftrag getötet zu haben", erläutert Schiffmann im Gespräch mit DW-WORLD.

"Beverly hat den Auftrag zur Beseitigung Faulkners nach eigenen Angaben erhalten, weil dieser Schutzgeld-, Glücksspiel- und Prostitutionsgeschäften seiner korrupten Kollegen im Weg stand." Beverlys Aussage wurde jedoch vom Gericht nicht zugelassen. Der Grund dafür ist ein Gesetz aus dem Jahr 1996, das die "effektive Umsetzung" von Todesurteilen fördern sollte. Es besagt, dass neue Beweise zur Entlastung eines Verurteilten innerhalb eines Jahres nach Urteilsverkündung eingereicht werden müssen.