Neues Stoppschild für Uber
19. Dezember 2019Das aktuelle Geschäftsmodell von Uber weist nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main mehrere Wettbewerbsverstöße auf. Das Gericht gab deshalb einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt.
Uber arbeitet in Deutschland - anders als in anderen Ländern - mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige.
"Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", betonte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer. Die Firma trete durch seine Werbung beim Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis.
Deshalb sei Uber als "Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes" anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. "Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht", sagte die Richterin.
Keine Umstellungsfrist
Eine Umstellungsfrist ist nach Angaben einer Justizsprecherin nicht vorgesehen. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen.
Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsmodell vorzubereiten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. So könnte Uber eine Mietwagenkonzession beantragen - oder auch die Abläufe ändern, die sie aus Sicht des Gerichts notwendig machen.
Mangelnde Kontrolle der Mietwagenfirmen
Uber verstieß dem Gericht zufolge auch gegen die sogenannte Rückkehrpflicht, gemäß der Mietwagen mit Chauffeur neue Aufträge erst nach der Rückkehr zum Firmensitz oder auf dem Weg dorthin annehmen dürfen. Die Taxivereinigung habe belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet habe, stellte das Gericht fest.
Darüber hinaus habe Uber gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen. Die Taxivereinigung habe durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hätten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten. Das Gericht befand, dass Uber die Mietwagenfirmen nicht ausreichend kontrolliert habe.
Berufung möglich
Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Die Entscheidung des Landgerichts müsste aber auch während des Berufungsverfahrens befolgt werden. "Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können", sagte ein Uber-Sprecher.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßte das Urteil und forderte Uber auf, "seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen". Geschäftsführer Michael Oppermann erklärte, das Gericht habe "klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist".
gri/fab (dpa, afp)