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Neue EU-Vorgabe zu Lebensmittel

13. Dezember 2014

In der EU gelten ab sofort neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Besonders Allergiker sollen für sie gefährliche Zutaten rascher erkennen können. Verbraucherschützern gehen die Maßnahmen nicht weit genug.

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Ein Lebensmittel-Kurier trägt einen Einkaufskorb voller Lebensmittel. (Foto: Jens Büttner/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Was ist drin im Tiefkühlgericht, der Schokolade oder im Speiseeis? Für Lebensmittel-Allergiker ist der alltägliche Einkauf häufig ein Problem. Zutatenlisten von Produkten sind häufig kaum zu entziffern und die Informationen beim Metzger, Bäcker oder in Restaurants oft mangelhaft.

Das soll sich nun ändern. Mit Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist gelten seit dem 13. Dezember europaweit einheitliche Regeln für die Lebensmittelkennzeichnung. Die neuen EU-Vorgaben sollen Kunden umfassender über die Zusammensetzung von Lebensmitteln informieren.

Mehr Information für Allergiker

Zutaten auf Lebensmittelverpackungen müssen künftig besser lesbar sein. Besonders Allergiker sollen potenziell gefährliche Inhaltsstoffe schneller erkennen können. 14 Stoffe, die besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, müssen nach den neuen Regeln besonders optisch hervorgehoben werden. Dazu gehören unter anderem glutenhaltiges Getreide wie Weizen und Roggen, Eier, Meerestiere, Soja, Milchprodukte und verschiedene Nüsse.

Diese Vorgaben gelten auch für Gaststätten, Bäcker oder Metzger, die unverpackte Lebensmittel verkaufen. Sie sind verpflichtet, Kunden auf deren Wunsch Informationen über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu liefern. In Verkaufsräumen soll nach einem Entwurf des Ernährungsministeriums "an gut sichtbarer Stelle" ein Hinweis angebracht sein, der Kunden erklärt, wo und wie sie die Informationen erhalten. Auch eine mündliche Information durch Mitarbeiter ist möglich. Basis dafür muss allerdings ein schriftliches Dokument sein, das leicht zugänglich ist.

Darüberhinaus sollen Nährwertangaben wie der Brennwert des Lebensmittels sowie der Gehalt an Fett, Zucker, Eiweiß, Salz und Kohlehydraten künftig auf jeder Verpackung stehen - verpflichtend für alle ist eine solche Tabelle allerdings erst Ende 2016. Wenn Lebensmittelimitate wie beispielsweise Analogkäse verwendet werden, müssen diese direkt neben dem Produktnamen genannt werden. Ebenso muss auf technisch hergestellte Nanomaterialien und auf die spezielle pflanzliche Herkunft raffinierter Öle und Fette hingewiesen werden.

Kritik von Verbraucherschützern

Bundesernährungsminister Christian Schmidt lobte die neuen Vorschriften als "Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit". Verbraucherschützer bemängeln die neuen Vorgaben allerdings als nicht ausreichend. Für die Kunden sei weiterhin schwierig zu erkennen, ob ein Produkt gesund oder ungesund sei. Zu der ursprünglich geplanten Ampelkennzeichnung konnte sich die EU nicht durchringen. Diese zeigt Verbrauchern mit Signalfarben auf einen Blick, ob der Gehalt an Zucker, Salz oder Fett hoch, mittel oder niedrig zu bewerten ist.

sp/kle (afp, epd)