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Neue Chance für Gefangene in Guantanamo

12. November 2003

Das Oberste Gericht der USA will entscheiden, ob Klagen von Gefangenen vor US-Gerichten verhandelt werden können. Für die Gefangenen ist dies ein Hoffnungsschimmer.

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Ohne Rechte in HaftBild: AP

Sie haben kein Recht auf einen Anwalt, kein Recht auf einen baldigen Prozess, kein Recht ihre Familie zu sehen. Rund 660 Menschen aus mehr als 40 Nationen sind in Guantanamo auf Kuba gefangen. Sie gelten als mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamischen Taliban und der El-Kaida-Organisation von Osama bin Laden, die im Kampf gegen den Terror in Afghanistan festgenommen wurden. Einige der Häftlinge werden bereits seit zwei Jahren festgehalten.

Immer wieder standen die USA wegen der Behandlung der Guantanamo-Häftlinge im Kreuzfeuer der Kritik. Die USA verstehen die Gefangenen als "feindliche Kämpfer" und nicht als Kriegsgefangene, die nach internationalem Recht besondere Schutzrechte hätten.

Entscheidung über Klagen

Jetzt keimt für die Gefangenen wieder ein Fünkchen Hoffnung: Zum ersten Mal hat der Oberste Gerichtshof der USA zugewilligt, sich mit den Gefangenen zu beschäftigen. Die Richter wollen darüber entscheiden, ob US-Gerichte befugt sind, Klagen von Gefangenen zuzulassen, die sich gegen ihre Gefangenschaft wenden, teilte das Gericht am Montag (10.11.2003) mit. Es kündigte eine Anhörung für März 2004 an. Eine Entscheidung in einigen Fällen soll bis Juli fallen.

Bislang haben US-Gerichte eine Zulassung der Klagen abgelehnt. Sie seien nicht befugt, sich mit Klagen gefangener Ausländer auf einem Militär-Stützpunkt außerhalb der USA zu befassen, hieß es zur Begründung. Ihre Gefangenschaft anfechten wollen zwei Briten, zwei Australier und zwölf Kuwaiter.

Rechtlose Behandlung unhaltbar

Die Anwälte der Gefangenen argumentieren, dass sowohl die US-Verfassung als auch internationales Recht eine unbestimmte Gefangenschaft ohne gewisse Schutzrechte für die Inhaftierten verbietet. "Die Vereinigten Staaten haben in Guantanamo ein Gefängnis errichtet, das völlig außerhalb des Rechts arbeitet", erklärten die Anwälte der britischen und australischen Kläger. "Innerhalb der Mauern dieses Gefängnisses können Ausländer auf unbestimmte Zeit festgehalten werden, ohne Anklage oder Beweise, ohne Zugang zu ihren Familien oder juristischer Beratung und ohne die Möglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen."

Die Männer, in deren Namen die Klage eingereicht wurde, wissen davon nichts, wie Anwälte des Zentrums für Verfassungsmäßige Rechte dem Obersten Gerichtshof erklärten. Die Verdächtigen seien keine Mitglieder der El Kaida und auch nicht in die Terroranschläge vom

11. September 2001 verwickelt.

Entscheidung mit Folgen

Mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs wird die US-Justiz ein Urteil, dass vor mehr als 50 Jahren gefällt wurde, unter die Lupe nehmen. Das Urteil damals besagte: Alle Verhaftungen und Verhöre, die nicht auf US-Gebiet stattfinden, fallen nicht in die Zuständigkeit von US-Gerichten. Damaliger Anlass waren deutsche Kriegsgefangene, die im Zweiten Weltkrieg für Japan kämpften und in China gefangen gehalten wurden. (iw)