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SportGlobal

Mutterschutz: Lyon muss Gunnarsdottir Gehalt nachzahlen

Stefan Nestler mit dpa, sid
19. Januar 2023

Die FIFA hat ein Machtwort gesprochen: Der französische Topklub Olympique Lyon muss seiner Ex-Spielerin Sara Björk Gunnarsdottir Gehaltszahlungen erstatten, die er während ihrer Schwangerschaft einbehalten hatte.

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Sara Björk Gunnarsdottir während eines Spiels für Juventus Turin
Sara Björk Gunnarsdottir spielt seit Beginn der Saison für Juventus TurinBild: Jonathan Moscrop/ZUMAPRESS/picture alliance

Der französische Champions-League-Rekordsieger Olympique Lyon muss der isländischen Fußball-Nationalspielerin Sara Björk Gunnarsdottir rund 82.000 Euro Gehalt nachzahlen. Das entschied das Tribunal des Weltverbands FIFA. Der Klub hatte die Zahlungen während Gunnarsdottirs Schwangerschaft eingestellt. "Diese Geschichte ist größer als ich", kommentierte die 32-Jährige auf Twitter das Urteil der FIFA. "Dies ist ein Weckruf für alle Vereine und eine Botschaft an alle Spielerinnen, dass sie Rechte und Garantien haben, wenn sie schwanger sind oder schwanger werden wollen während ihrer Karriere."

Gunnarsdottir war 2020 vom deutschen Spitzenklub VfL Wolfsburg nach Frankreich gewechselt, 2021 war sie schwanger geworden. Mit Einverständnis Lyons war die Spielerin für die letzten Monate vor der Geburt in ihr Heimatland Island gereist. Der Verein hatte dann aber nur noch einen Teil ihres Gehalts überwiesen und die Zahlungen später ganz eingestellt.

"Fühlte mich verwirrt, gestresst und betrogen"

Gunnarsdottir selbst beschrieb die damalige Situation in einem Artikel für die Internet-Plattform The Players' Tribune so: "Moment, habe ich gerade meinen Job verloren? Ich war wirklich wütend. Dies hätte der glücklichste Moment meines Lebens sein sollen. Alles, was ich wollte, war, meine Schwangerschaft zu genießen und mir den Arsch aufzureißen, um dem Team und dem Verein wieder zu helfen. Aber stattdessen fühlte ich mich verwirrt, gestresst und betrogen." Mitte 2021 war die inzwischen 32-Jährige nach Italien zu Juventus Turin gewechselt.

Mutterschutzregeln gelten seit zwei Jahren

Ende 2020 hatte die FIFA weltweit Mutterschutzregeln für Spielerinnen festgeschrieben. Danach haben Profi-Fußballerinnen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Während dieser Zeit müssen ihnen mindestens zwei Drittel des vertraglich vereinbarten Gehalts ausbezahlt werden. Außerdem dürfen die Vereine die Spielerinnen wegen ihrer Schwangerschaft nicht benachteiligen oder gar kündigen und müssen sie nach der Geburt wieder in den Spielbetrieb aufnehmen.

"Nur eine Minderheit der FIFA-Verbände hat bislang die Vorschriften umgesetzt. Wir scheitern also gewissermaßen bereits in Phase eins", sagte Alexandra Gomez Bruinewoud der DW. Die Anwältin der Fußballprofi-Gewerkschaft FIFPRO hatte Gunnarsdottir vertreten.

Die FIFPRO habe die FIFA um eine Liste der Verbände gebeten, in denen die Mutterschutzregeln bereits gelten. Der Weltverband habe bislang jedoch nicht auf die Anfrage reagiert. Der Fall Gunnarsdottir zeige, dass beispielsweise der französische Fußballverband die Vorschriften nicht umgesetzt habe, so Gomez Bruinewoud: "Und wir sprechen hier von einer großen Fußball-Nation." 

Die FIFPRO-Anwältin weist darauf hin, dass es aus Sicht der Profigewerkschaft auch noch Nachbesserungsbedarf bei den FIFA-Mutterschutzregeln gebe. So hätten viele Fußballerinnen nur Einjahresverträge. Im Falle einer Schwangerschaft greife damit in vielen Fällen das Recht auf einen Wiedereinstieg in den Spielbetrieb nicht. 

DW Kommentarbild Stefan Nestler
Stefan Nestler Redakteur und Reporter