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Model nach falscher Verdächtigung verurteilt

22. August 2016

Mit dem Vorwurf, vergewaltigt und dabei gefilmt worden zu sein, hatte das Model Gina-Lisa Lohfink eine Debatte über das Sexualstrafrecht ausgelöst. Nun wurde sie jedoch verurteilt, weil das Gericht ihr nicht glaubte.

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Lohfink mit ihren Anwälten bei einer Kundgebung zu ihrer Unterstützung im Juni in Berlin (Foto: dpa)
Lohfink mit ihren Anwälten bei einer Kundgebung zu ihrer Unterstützung im Juni in BerlinBild: picture-alliance/dpa/R.Succo

Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung von Gina-Lisa Lohfink ist das Model wegen falscher Verdächtigungen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah für Lohfinks Vorwürfe gegen zwei Männer keine Anhaltspunkte. Der 29-Jährigen wurde vorgeworfen, ihre Bekannten Pardis F. und Sebastian C. wider besseren Wissens bezichtigt zu haben, sie im Sommer 2012 vergewaltigt zu haben.

Lohfink hatte in ihrer letzten Stellungnahme vor der Urteilverkündung unter Tränen ausgesagt, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen. Ihre Verteidiger hatten Freispruch gefordert.

Die Anklage hatte hingegen eine Geldstrafe gegen Lohfink beantragt. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt."

Kein Hinweis auf Vergewaltigung

Den beiden Männern waren nach der Sexnacht im Juni 2012 Geldstrafen auferlegt worden, weil sie ein Video von dem Sex gegen den Willen Lohfinks verbreitet hatten. Die Ermittlungen wegen der Vergewaltigungs-Anschuldigungen wurden damals eingestellt. Die Männer hatten von einvernehmlichem Sex gesprochen. Das Gericht fand in den Videofilmen keine Hinweise auf eine Vergewaltigung.

Eine Manipulation mittels K.O.-Tropfen sei auszuschließen, sagte Gögge weiter. Sie berief sich dabei auf ein zuvor vorgetragenes Gutachten eines zum Sachverständigen bestellten Toxikologen. Dieser hatte nach Sichtung der Bilder und Verfolgung des Prozesses gesagt, es gebe "keinen Anhalt für K.O.-Tropfen".

Die im Internet verbreiteten Handyvideos hatten eine Debatte über das Sexualstrafrecht angestoßen. Diese mündete im Juni in eine Gesetzesverschärfung.

ago/stu (dpa, afp)